DFB-Sportgericht bestätigt Sperre für Brouwers

Mönchengladbach. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat die Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen für Roel Brouwers vom Bundesligisten Borussia Mönchengladbach bestätigt.

Darüber hinaus ist Brouwers bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.Damit folgte das Gericht in mündlicher Verhandlung dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil, das den Spieler wegen rohen Spiels mit vier Spielen Sperre belegt hatte.

Brouwers hatte dem Einzelrichter-Urteil nicht zugestimmt und die mündliche Verhandlung beantragt.Hans E. Lorenz, der Vorsitzende Richter des DFB-Sportgerichts, äußerte zur Urteilsbegründung: "Das Sportgericht bewertete das Fehlverhalten von Brouwers nicht als Tätlichkeit gegen den Gegner, sondern als rohes Spiel, weil es gerade noch im Rahmen eines Zweikampfes gesehen werden kann."

Brouwers war in der 77. Minute des Bundesliga-Meisterschaftsspiels zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Mönchengladbach am 25. September 2010 in Gelsenkirchen von Schiedsrichter Peter Gagelmann (Bremen) des Feldes verwiesen worden.

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