Düsseldorfer EG Michael Davies gegen die DEG: Entscheidung vertagt

Der Prozess um die Doping-Sperre des ehemaligen DEG-Spielers begann zäh. Nun wird geprüft, welches Gericht zuständig ist.

Düsseldorfer EG: Michael Davies gegen die DEG: Entscheidung vertagt
Foto: imago

Düsseldorf. Es war ein ebenso gequältes wie kurzes Lächeln, das sich Paul Specht und Michael Davies bei der Verabschiedung gegenseitig gönnten. Der Geschäftsführer der DEG-Eishockey GmbH und sein Ex-Spieler hatten sich am Mittwoch zum Gütetermin im Düsseldorfer Arbeitsgericht getroffen.

Davies, nun in Hamburg, fordert von der DEG Geld, weil die für seine dreimonatige Dopingsperre in der Vorsaison verantwortlich sei. Die Vereinsärzte hätten es versäumt, eine Ausnahmegenehmigung für ein „lebensnotwendiges“ Medikament zu besorgen, das auf der Dopingliste steht, ihm aber grünes Licht gegeben. Der entgangene Gewinn, die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Schäden an Ruf und Seele addierten sich auf 143.472,66 Euro.

Doch gleich zu Beginn der Verhandlung stellte DEG-Anwalt Markus Buchberger den ganzen Prozess infrage. Jeder Spieler sei laut den Statuten der Deutschen Eishockey Liga selbst dafür verantwortlich, keine verbotenen Substanzen zu nehmen. Zwar sei Davies in der Tat bei den DEG-Medizinern gewesen, laut Vertrag habe er aber „freie Arztwahl“ gehabt, zudem bestünde „kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Verein und den Mannschaftsärzten“. Die DEG sei nicht in der Verantwortung, das Arbeitsgericht nicht zuständig.

Ob das zutrifft, wird nun bis 23. Februar geprüft. Dann wird entschieden, ob der Prozess weiterläuft oder vor einem anderen Gericht neu beginnt. Davies’ Anwalt Alexander Engelhard musste das zähneknirschend akzeptieren. Und hatte eine andere Antwort auf die Kernfrage. Die freie Arztwahl gebe es nur auf dem Papier, das gehe „an der Realität im Profisport vorbei“. Spieler, gerade aus dem Ausland, würden bei solchen Fragen natürlich zu den Teamärzten gehen. Das sei auch gewollt.

Zum Beweis legte er eine Mappe vor, die die DEG ihren ausländischen Spielern mitgibt. Dort werden die drei Mannschaftsärzte unter „Medical Staff“ geführt. Folglich stünden die in einem Verhältnis zur DEG. Richter Klaus Olschewski zitierte aus dem Arbeitsvertrag: „Im Falle einer Verletzung oder Erkrankung im Rahmen seiner Tätigkeit als Lizenzspieler ist der Spieler verpflichtet, sich bei dem vom Klub genannten Arzt zur Behandlung unverzüglich vorzustellen.“ Das gilt für gerissene Muskeln wie gebrochene Knochen, aber auch in Dopingfragen?

DEG-Anwalt Buchberger sah das nicht so, außerdem könnten die Spieler trotzdem zu anderen Ärzten gehen. Christoph Gawlik lasse seinen Kreuzbandriss auch nicht in Düsseldorf behandeln. Einen schnellen Vergleich lehnten beide ab. Davies fordert weiter allein 102.155,10 wegen entgangenen Gewinns. Zwar hatte er Gehalt bekommen, da er zum Zeitpunkt der Sperre aber Topscorer der Liga war und in seinen Augen geblieben wäre, hätte er in diesem Jahr mehr verdienen können. Buchberger hielt dagegen, dass er in Hamburg ohnehin 50 Prozent mehr bekomme.

Davies wiederum verweist darauf, dass er dort wegen des Spielsystems nicht so viele Punkte machen könne. Das würde seinen Marktwert schwächen. Bis das alles im Detail verhandelt wird, dauert es. Jetzt geht es erst mal im Zuständigkeiten. Der DEG. Und damit des Arbeitsgerichts. Aber vielleicht, schlug Richter Olschewski vor, einigen sie sich ja außergerichtlich, und sagte mit Blick auf die vielen Journalisten: „Sie verfügen ja sicher über Kanzleiräume, in denen man das auch ohne Öffentlichkeit besprechen kann.“ So wird es wohl laufen.

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