Wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt

Bei Mängeln gibt es keine Probleme. Ansonsten ist man auf die Kulanz der Geschäftsleute angewiesen.

Düsseldorf. Nach Weihnachten wandern viele Geschenke wieder zurück in die Geschäfte. Doch für selbstverständlich darf es kein Kunde nehmen, dass der Händler die Sache zurücknimmt.

Solange die Gabe lediglich nicht passt oder nicht gefällt, gibt es jedenfalls kein Recht auf Umtausch. Viele Geschäfte nehmen aber aus Kulanz die Ware zurück. Wer beim Kauf unsicher ist, sollte besser vorab fragen, ob ein Umtausch möglich ist und welche Regeln gelten: Sind Sonderangebote ausgenommen?

Muss sich das Preisschild noch am Pullover befinden? Kann Ware nur gegen Ware oder einen Gutschein eingetauscht werden? Welche Frist gilt? In jedem Fall sollten Käufer den Kassenbon aufbewahren.

Anders ist es, wenn das Geschenk Mängel hat — also etwa das neue Navi ständig abstürzt. Dann hat der Käufer ein Recht, dass die Ware repariert oder ausgetauscht wird. Wer Geschenke im Internet einkauft, hat auch bei einwandfreier Ware das 14-tägige Widerrufsrecht.

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