Muss ich Nachbars Weihnachtsbeleuchtung dulden?

Zum Auftakt unserer Tipps zur Adventzeit beschäftigen wir uns mit unerwünschtem Lichter-Zauber.

Düsseldorf. Eher ja als nein. Das Wo, Wann oder Wieviel der Weihnachtsbeleuchtung ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Dennoch gibt es Grenzen. Licht gilt im Sinne des Paragrafen 906 BGB als „unwägbare Immission“.

Beeinträchtigt sie den Nachbarn in unzumutbarer Weise, hat er einen Unterlassungsanspruch nach Paragraf 1004 BGB. Wann das erträgliche Maß überschritten ist, wird in jedem Einzelfall geprüft — gegebenenfalls durch eine Ortsbesichtigung.

Dabei ist die Toleranzgrenze angesichts der kurzen Weihnachtszeit sicher relativ hoch. Erfolg könnte die Unterlassungsklage haben, wenn das Lichtermeer Ihnen den Schlaf raubt, was bei in der Regel vorhandenen Verdunkelungsmöglichkeiten im Schlafzimmer wohl eher selten der Fall ist. Liegen dagegen Heimbüro oder der Meditationsraum einer Ayurveda-Praxis im Dauerblinklicht-Gewitter, könnte die Zumutbarkeit tatsächlich überschritten sein.

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