Handyvertrag als Weihnachtsgeschenk — lieber nicht

Dieses Präsent birgt finanzielle Risiken. Auf der sicheren Seite ist man dagegen mit einer Prepaid-Karte.

Düsseldorf. Die meisten Menschen haben bereits ein Handy. Ein Mobiltelefon als Weihnachtsgeschenk hilft da nicht viel weiter. Wie aber wäre es mit einem Mobilfunkvertrag als Weihnachtsgabe? Die Sache hat mehrere Haken: Um einen solchen Vertrag abzuschließen, muss der Kunde sich ausweisen. Der Vertrag läuft dann auf den Namen der Person, die sich beim Abschluss ausweist. Natürlich kann man selbst einen Vertrag machen und die Sim-Karte weitergeben. Das Problem: Der Schenkende muss für alle Kosten geradestehen, die der Nutzer künftig verursacht. Hinzu kommt, dass der Vertragsinhaber die Verbindungsdaten der Sim-Karte einsehen und damit nachprüfen kann, mit wem der Beschenkte kommuniziert.

Die eleganteste Möglichkeit, mobile Kommunikation zu verschenken, ist der Kauf einer Prepaid-Karte. Der Schenkende kauft das Starterpaket — und der Beschenkte kann sich auf Wunsch registrieren. Mit einem Dauerauftrag können dann künftige Telefonkosten übernommen werden. Alternativ könnte man auch einen Gutschein verschenken, gemeinsam den Vertrag aussuchen und die Folgekosten tragen.

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