Ein Sparbuch als Weihnachtsgeschenk — so geht’s

Ob ein Konto als Präsent in Betracht kommt, hängt von der jeweiligen Bank und vom Alter des Beschenkten ab.

Düsseldorf. Ein Sparbuch oder Sparkonto eröffnet man in der Regel für sich selbst. Wie aber funktioniert die Sache, wenn man ein Konto für jemand anderen einrichten möchte — etwa als Weihnachtsgeschenk?

Ist der Beschenkte ein Kind, geht das gegen Vorlage der Geburtsurkunde praktisch bei allen Banken. Dabei bestimmen Eltern, ob das Kind verfügungsberechtigt sein soll — oder ob das Konto bis zum 18. Lebensjahr gesperrt bleibt. Soll ein Erwachsener der Beschenkte sein, ist die Sache schwieriger. Nicht jede Bank macht das mit.

Einige erlauben aber Kontoeröffnungen auch für Volljährige. Es handelt sich dann um einen sogenannten Vertrag zugunsten Dritter. Zum Schenkungstermin wird das Guthaben dann an den Begünstigten übertragen.

Aufpassen sollte man, ob die Bank für das Kinderkonto die gleichen Zinsen zahlt wie für ein Erwachsenenkonto. Manchmal ist das nämlich nicht der Fall.

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