Was tun, wenn... man einen Autounfall hat?

Düsseldorf. Werner Henning hat es eilig. Er rast mit seinem Auto durch die Innenstadt. Er biegt links ab, übersieht das herankommende Fahrzeug, es kracht. Sein Wagen wird an der rechten hinteren Seite von dem anderen Auto getroffen.

Seinen Termin kann Henning vergessen, jetzt muss er sich erst einmal mit dem Schaden auseinandersetzen. Doch wie verhält man sich richtig am Unfallort? Muss man die Polizei hinzurufen?

"Aus der Sicht der Unfallteilnehmer kann man diese Frage mit einem klaren ,Ja’ beantworten", sagt Herbert Engelmohr, Rechtsexperte beim Automobilclub von Deutschland (AvD). Der Polizist müsse alles genau protokollieren und einen neutralen Bericht verfassen. Das helfe natürlich bei Schadensforderungen und der Klärung der Schuldfrage. Zumal dieser "Service" kostenlos ist.

Der Unfallverursacher muss aber mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Vergehen.

"Aus der Sicht der Polizei ist es natürlich nicht deren Aufgabe, für jeden, kleinen Unfall anzurücken", so Engelmohr. Sie sei dafür zuständig für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Sprich, wenn es bei einem Unfall Verletzte gäbe oder der Verkehr beeinträchtigt wäre, sei sie verpflichtet, den Unfall aufzunehmen. Deshalb sollte man abwägen, ob man die Polizei auch mit kleinen Unfällen behelligt. Denn es liegt in ihrem Ermessen, ob sie kommen.

Unfallstelle absichern Als erstes muss die Unfallstelleabgesichert werden. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieckaufstellen und Warnweste anziehen. Gibt es Verletze sollte zuvornatürlich erst die Feuerwehr (112) angerufen werden.

Bildliche Dokumentation Wenn keine Polizei vor Ort ist, sollteder Unfall so exakt wie möglich dokumentiert werden. Das vermeidetspäter Ärger mit der Versicherung. Am besten macht man Fotos vomUnfallort und den Schäden an den Fahrzeugen. Zur Sicherheit kann manauch noch die Papiere des Unfallgegners im Bild festhalten.

Unfallbericht Man sollte den Hergang des Unfalls in einemUnfallbericht festhalten. Am besten hält man sich an den EuropäischenUnfallbericht. Den Vordruck kann man bei seiner Versicherung anfordern.Diesen sollte man für den Ernstfall im Handschuhfach aufbewahren.

Adresse Genauso wichtig ist es, sich die Daten desUnfallgegners zu notieren. Das heißt: Name und Anschrift ausPersonalausweis und dem Fahrzeugschein. Zudem sollte man sich Namen (und Anschrift) der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsschein-Nummer geben zu lassen.

Meldung Spätestens nach einer Woche sollte man den Schadenseiner Versicherung melden. Schwere Verletzungen oder sogar Tod einesUnfallbeteiligten müssen sogar binnen 48 Stunden den Versichererngemeldet werden. Nur bei kleinen Sachschäden - viele Versicherer setzeneinen Betrag von maximal 500 Euro fest - darf man sich zunächst selbstum eine Schadensregulierung bemühen. Eine nachträgliche Meldung ist biszum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres möglich.

Aussage Verbindliche Aussagen zum Unfall-Hergang sollte manimmer - möglichst nach Beratung - zu einem späteren Zeitpunkt abgeben.Gegenüber anderen Unfallbeteiligten verbietet es sogar bereits dereigene Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, ohne Zustimmung des eigenenVersicherers deren Ansprüche anzuerkennen.

Auskunft Wenn der Gegner - aus welchen Gründen auch immer -nicht den Namen der Versicherung nennt, kann man sich bei der Zentraleder Autoversicherer erkundigen. Man muss das Kennzeichen und den Namendes Fahrzeughalters wissen. Tel.: 0180 25026.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort