Familienrecht : Welche Rechte Patchwork-Familien haben
Düsseldorf Wer darf entscheiden, ob das Kind auf Klassenfahrt fährt? Wie wird das Erbe geregelt? Stiefeltern und Stiefkinder haben es mit komplizierten Regelungen zu tun.
In Patchwork-Familien leben Kinder mir ihrer leiblichen Mutter oder ihrem leiblichen Vater und einem Stiefelternteil zusammen. Manchmal ist es noch komplizierter: Der Stiefelternteil bringt auch noch ein oder mehrere Kinder in die neue Familie mit ein. An solche Konstellationen hat der Gesetzgeber nicht gedacht. Entsprechend herrscht rechtliches Chaos. Hier ein Überblick über wichtige rechtliche Fragen, die weitreichende Folgen haben können.
Die täglichen Entscheidungen im Alltag
Darf der Stiefvater oder die Stiefmutter über Angelegenheiten des nicht leiblichen Kindes entscheiden? Darf er eine ärztliche Behandlung einleiten, darf sie entscheiden, ob das Kind mit auf Klassenfahrt darf? Was ist bei einer gemeinsamen Reise? In solchen Fällen sind ja immer auch die Rechte des leiblichen Elternteils betroffen, der nicht in der Patchwork-Familie lebt. Da hat schon der leibliche Elternteil keine völlig freie Hand. Zwar kann er in Alltagsangelegenheiten allein entscheiden, nicht aber bei wichtigen Fragen wie etwa einer Operation oder einem Schulwechsel. Hier muss der andere leibliche Elternteil zustimmen.
Bei den kleinen Alltagsangelegenheiten kann der nicht leibliche Elternteil in der Patchwork-Familie nur dann Befugnisse haben, wenn ihm sein Partner eine entsprechende Vollmacht erteilt hat. Etwas weitergehende Rechte hat er nur dann, wenn der leibliche Elternteil das alleinige Sorgerecht hat und mit dem neuen Partner verheiratet ist. Dann hat dieser das sogenannte „kleine Sorgerecht“ nach § 1687 b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), kann also in den Alltagsangelegenheiten auch ohne ausdrückliche Vollmacht mit entscheiden. Sind die Partner der Patchwork-Familie nicht verheiratet, gibt es kein solches automatisches kleines Sorgerecht. Dann muss der allein Sorgeberechtigte seinen Partner entsprechend bevollmächtigen.
Auch in dem Fall, dass der Ehepartner in der Patchwork-Familie nicht das alleinige Sorgerecht über sein Kind hat, sondern ihm dies gemeinsam mit seinem Ex zusteht, müssen die Befugnisse des Stiefvaters oder der Stiefmutter über Vollmachten geregelt werden. Die Vollmacht wird gemeinsam von den leiblichen Eltern des Kindes erteilt. Dann kann der Stiefelternteil mit diesem Papier in der Hand Alltagsentscheidungen für das Stiefkind treffen. Eine solche Vollmacht kann auch auf bestimmte Anwendungsbereiche beschränkt werden.
Namensänderung
In einer Patchwork-Familie gibt es unterschiedliche Nachnamen. Da kann das Bedürfnis bestehen, dies zu ändern und bei einer Heirat der Partner möglichst einen gemeinsamen Familiennamen festzulegen, der sich dann auch auf das Kind oder die Kinder beziehen soll. Bei Kindern über fünf Jahren ist dafür die Zustimmung des Kindes erforderlich. Wenn die leiblichen Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, muss auch der Ex-Partner der Namensänderung zustimmen. Näheres zu dieser sogenannten „Einbenennung“ regelt § 1618 BGB.