Streit um Alltagsdinge Patchwork-Familien - Der Teufel steckt im Detail

Düsseldorf · Was dürfen Kinder, was nicht? In Patchwork-Familien gibt es oft Streit um Alltagsdinge. Ein Experte rät zu mehr Toleranz.

 Dürfen die Kinder fernsehen oder nicht? Und wie viel? Bei den alltäglichen Absprachen, was die Kinder dürfen, gibt es Zündstoff.

Dürfen die Kinder fernsehen oder nicht? Und wie viel? Bei den alltäglichen Absprachen, was die Kinder dürfen, gibt es Zündstoff.

Foto: Patrick Pleul

Umgangsrecht, Geldfragen, Wohnsituation: In einer Patchwork-Familie gibt es viele Großbaustellen. Aber wie so häufig im Leben steckt auch hier der Teufel im Detail. Darf das Kind Fast Food essen? Die junge Tochter sich schminken? Wie viel Fernsehkonsum ist okay? „Um diese Fragen gibt es heftigen Streit“, erklärt Ulric Ritzer-Sachs von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE).

In der klassischen Zwei-Eltern-Familie gibt es – wenn alles gut läuft – ein Zuhause mit einem festen Regelwerk. Mal ist Papa eher der Strenge, Mama drückt eher ein Auge zu, mal umgekehrt. Aber generell weiß das Kind genau, ob es sich einfach ein Glas Cola einschenken darf oder sie komplett tabu ist, ob es ein Spiel erst aufräumen muss, bevor es ein neues beginnt, oder erst am Ende des Tages klar Schiff macht oder auch überhaupt nicht. Die Patchwork-Familie indes bringt mit sich, dass das Kind in verschiedenen Zuhausen lebt und zudem weitere Akteure hinzukommen, die mehr oder weniger auf die Erziehung und Alltagsentscheidungen einwirken – Stiefeltern zum Beispiel, im Extremfall auch noch deren Eltern.

Elternvereinbarung oder Treffen auf neutralem Boden helfen

Im Idealfall läuft es wie bei den 20 Familien, die der niederländische Autor und Patchwork-Vater Jos Willems für sein Buch „Als Paar getrennt – als Eltern zusammen“ besucht und interviewt hat. Sie gehen zwischen Trennung und Zusammenleben „einen dritten Weg“: Sind kein Paar mehr, bilden als Eltern aber weiterhin eine vollwertige Einheit. Das erfordere eine offene Einstellung und das Bemühen aller – auch der neuen Partner – und Mut, „sich von der traditionellen Art des Umgangs nach einer Scheidung zu verabschieden“, schreibt Willems.

Diese harmonische Form des getrennten Zusammenbleibens bildet eher die Ausnahme. Für Eltern, die wirklich getrennte Wegen gehen und dennoch gemeinsame Absprachen treffen wollen, bietet der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (Vamv) im Internet eine Elternvereinbarung an, die Vater und Mutter gemeinsam ausfüllen und unterschreiben können. Festgehalten werden auch „Angelegenheiten des täglichen Lebens“. Je nach Alter, so der Verband, könne auch das Kind selbst an den Verhandlungen teilnehmen und Wünsche einbringen.

Der Verband sowie die Jugendämter bieten Beratung an, wenn Eltern bei den Absprachen Unterstützung benötigen – rechtlich bindend sind die Ergebnisse aber nicht, es wird lediglich vermittelt. Für das Familiengericht sind nur die Fälle etwas, in denen das Kindeswohl tatsächlich durch die Entscheidungen eines Elternteils gefährdet ist, so BKE-Berater Ulric Ritzer-Sachs. So habe es beispielsweise Urteile gegeben, die ein Elternteil zwangen, den Messengerdienst Whatsapp auf dem Handy der zwölfjährigen Tochter zu löschen. Eine Ausnahme, sagt Ritzer-Sachs. Und zwar zu Recht: „Ich finde es gut, dass nicht alles geregelt ist. Ich werbe lieber dafür, Toleranzgrenzen zu verändern und sich locker zu machen.“

Denn er ist sicher: „Ich muss nicht jede Kleinigkeit absprechen.“ Die getrennten Eltern müssten akzeptieren, dass ihr Kind nun ein zweites Leben führt, auf das sie nur noch bedingt Einfluss haben. Dort hat eben der Ex-Partner das Sagen. Dazu womöglich ein Stiefelternteil, der laut Gesetz ein „kleines Sorgerecht“ hat und Alltagsentscheidungen treffen darf – rein rechtlich nur, wenn er mit dem Elternteil verheiratet ist; in der Praxis nehmen diese Rolle aber selbstverständlich auch unverheiratete Partner wahr. Zumal auch sie ja ein Recht an ihrem Eigentum haben – und wer einem Kind zum Beispiel sagt „Geh nicht an meinen Kleiderschrank, ohne zu fragen“ ist ja schon mittendrin in der Erziehung.

„Grundsätzliche Dinge wie eine Taufe oder ein Nasenpiercing darf ich nicht allein entscheiden“, zieht der Experte die absolute Toleranzgrenze. „Aber ich kann auch nicht verhindern, dass der andere etwas tut, das ich nicht in Ordnung finde.“ Egal, ob es die Taschengeldfrage, Fernsehzeiten, Kleidung oder Ernährung angeht. Häufige Streitfrage sei die Smartphone-Nutzung, so Ritzer-Sachs. Hält etwa der Vater nichts davon, dass sein Kind schon mobil im Internet surft, solle er dennoch akzeptieren, dass es dies bei der Mutter darf – er könne das Telefon aber an den Umgangswochenenden andersherum einziehen. Und ganz wichtig: Er sollte vor dem Kind lediglich klarstellen, dass bei ihm nun einmal andere Regeln gelten, niemals aber die Regeln der Mutter abwerten. Sein Tipp: Auch wenn das Kind insistiert, das dürfe es bei Mama aber doch – cool bleiben und antworten: „Dann hast du doch Glück, dass es bei Mama so ist. Hier ist es eben anders.“ Kinder, so der Profi, vertragen das.

Wenn Absprachen, wo sie doch zwingend notwendig sind, auf Zuruf nicht funktionieren, rät Ritzer-Sachs Eltern etwa zu festen monatlichen Treffen auf neutralem Boden. Wenn selbst das für die Ex-Partner undenkbar ist, kommt noch eine schriftliche elektronische Form infrage. Dafür, so sein Tipp, sollte ein einfacher Höflichkeitsrahmen abgesteckt werden: immer eine Anrede und Verabschiedung oder Ähnliches. Meist macht ja doch der Ton die Musik.

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