Richtig vererben — wie Sie die Weichen stellen

Wer seine Angehörigen absichern will, sollte sich informieren. Wir helfen ab heute mit einer Serie zum Thema Erben.

Düsseldorf. So könnten sie aussehen, die Gedanken eines Kinderlosen: „Für den Fall, dass ich sterbe, muss ich mir um meine Frau keine Sorgen machen. Wir haben keine Kinder, sie erbt alles.“ Das kann ein gefährlicher Trugschluss sein. Denn ohne Testament bekommt der länger lebende Partner längst nicht das gesamte Vermögen, sondern muss sich dies nach der gesetzlichen Erbfolge womöglich mit ungeliebten Verwandten teilen.

Diese gesetzliche Erbfolge gilt immer dann, wenn es kein Testament oder keinen Erbvertrag gibt. Allerdings macht nur jeder Fünfte ein Testament, ergab kürzlich eine Allensbach-Studie.

Diejenigen, die eines machen, sind damit noch nicht auf der sicheren Seite: Fast die Hälfte, so die Studie, sagt den Angehörigen gar nicht, wo sie das Testament hinterlegt haben. Das kann böse Folgen haben — dass nämlich der letzte Wille nach dem Tod nicht aufgefunden wird. Durchaus auch, weil interessierte Personen, die im Testament übergangen wurden, es verschwinden lassen. Auch kann das Testament wegen der strengen Formerfordernisse unwirksam sein. Oder es ist so formuliert, dass es später ganz anders ausgelegt wird als beabsichtigt.

In einer Serie zum Thema Erben, ab heute täglich auf der Seite Leben, geben wir Hilfestellung, wie Sie Schnitzer vermeiden. Wobei Sie am Freitag Gelegenheit haben, im Rahmen einer Telefonaktion individuell Ihre Fragen zu stellen — an mit dem Erbrecht vertraute Notare.

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