Elterngeld, Pflege und Sozialleistungen

Düsseldorf. Umfangreiche Neuerungen kommen im Bereich Elterngeld und Pflege auf die Bürger zu. Die Pflegereform soll die Erleichterungen und finanzielle Verbesserungen bringen. Außerdem erhöhen sich die Hartz IV-Sätze geringfügig.

2015 kommt der gesetzliche Mindestlohn. Er beträgt 8,50 Euro pro Stunde.

2015 kommt der gesetzliche Mindestlohn. Er beträgt 8,50 Euro pro Stunde.

Foto: Federico Gambarini

Ab 2015 spendiert der Staat für junge Eltern mit dem „Elterngeld Plus“ eine so lange Förderung durch Elterngeld wie bisher, sofern während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet wird. Die Förderung verlängert sich somit von derzeit maximal 14 auf 28 Monate. Allerdings erhalten die Eltern dafür entsprechend weniger Elterngeld als regulär. Entscheiden sich beide Partner für eine Teilzeitarbeit, fließt zusätzlich ein „Partnerschaftsbonus“, der weitere vier Monate Elterngeld Plus bringt. Voraussetzung dafür ist, dass beide Eltern mindestens vier Monate lang nur 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.

Tipp: Das bisherige Elterngeld gibt es auch weiterhin. Die Eltern dürfen aber zwischen beiden Fördermodellen wählen. Auch eine Kombination der zwei Varianten ist möglich. Zudem darf die Elternzeit künftig auf drei statt bislang zwei Zeiträume aufgeteilt werden.

Künftig erhalten gesetzlich Krankenversicherte in Arzt- und Zahnartzpraxen nur noch bei Vorlage der neuen elektronischen Gesundheitskarte mit Bild ihre gewohnte Behandlung; selbst wenn die alte Karte noch ein längeres Gültigkeitsdatum aufgedruckt hat, verliert sie ihre Gültigkeit.

Mit Inkrafttreten des umfangreichen ersten Pflegestärkungsgesetzes zum Januar 2015 gibt es laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zahlreiche verbesserte und flexiblere Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Insbesondere werden fast alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um vier Prozent erhöht. Die neue Pflegezeit erlaubt es Berufstätigen, die akut die Pflege eines Angehörigen organisieren oder leisten müssen, künftig zehn Tage lang vom Arbeitgeber freistellen zu lassen — ohne dabei auf sein Gehalt verzichten zu müssen. Wer längerfristig einen neuen Angehörigen zuhause pflegen muss, hat ab 2015 unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Familienpflegezeit von 24 Monaten.

Mehr Geld gibt es auch für Hilfe im Haushalt und bei der Alltagsbegleitung für alle Pflegebedürftigen mit Pflegestufen 1 bis 3 sowie für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist. Auch Demenzkranke werden besser gestellt und erhalten mehr Leistungen. Um die Beiträge zur Pflegeversicherung möglichst auch ab 2035 stabil zu halten, wenn die geburtenstarken Jahrgänge allmählich ins Pflegealter kommen, wird der Pflegevorsorgefonds errichtet, der von der Bundesbank verwaltet wird. Ab 2015 sind dafür Einzahlungen von 0,1 Beitragspunkten (rund 1,2 Milliarden Euro) vorgesehen.

Ab Januar 2015 erhalten Hartz IV-Empfänger mehr Geld. Die Regelbedarfssätze steigen für Alleinstehende und Alleinerziehende um acht Euro auf monatlich 399 Euro. Ehegatten bekommen 360 Euro (bislang: 353 Euro). Für Kinder zahlt der Staat je nach Alter zwischen 234 und 320 Euro pro Monat und damit fünf bis sieben Euro mehr als 2014.

Ab Januar 2015 gilt für Beschäftigte aller Branchen ein gesetzlicher festgeschriebener Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Erstmals ab 2017 soll er alle zwei Jahre angepasst werden. Ausnahmen bestehen für Kinder und Jugendliche, für Langzeitarbeitslose, für ehrenamtlich Tätige (Übungsleiter) und in gewissen Fällen für Praktikanten.

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