Die Rechte der Flugreisenden
Expertin Carola Scheffler erklärt, was zu tun ist, wenn das Gepäck verloren geht oder Flüge annulliert werden.
Düsseldorf. Am Flughafen wird der Flug annulliert, am Zielort fehlt der eigene Koffer und wird erst nach einigen Tagen ins Hotel geliefert — zu allem Überfluss ist das Gepäck noch leicht beschädigt. Wer in den Urlaub fliegt, sollte seine Rechte als Passagier kennen.
Bei Flugbuchungen im Internet muss sich der Reisende informieren, welche Abgaben bereits im Preis enthalten sind und welche Kosten zusätzlich entstehen. „Die Airlines bieten häufig Basistarife, die dann je nach Wunsch um individuelle Zusatzleistungen ergänzt werden können“, weiß Carola Scheffler vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. „Erlaubt sind zusätzliche Beträge für die Kreditkartenzahlung, für Sitzplatzreservierung, für Gepäck und Versicherungen.“ Doch nur wenn der Kunde aktiv zugestimmt hat, dürfen diese Kosten auch berechnet werden.
Die Gepäckbestimmungen der Airlines sind abhängig von Buchungsklasse und Reiseziel. Während bei Lufthansa, Airberlin oder TUIfly ein Freigepäck bis 23 Kilo zum Standard gehören, kostet ein Koffer bis 15 oder 20 Kilogramm bei easyJet, Ryanair oder Vueling extra oder ist nur in den höheren Buchungsklassen inklusive. Für einen Kurztrip reicht oft Handgepäck — hier sollte man jedoch nicht mit der Flexibilität der Fluggesellschaften rechnen und Maße, Gewicht und Anzahl der Gepäckstücke genau einhalten.