NRW Unwürdige Verhältnisse im Mastbetrieb: Stiftung stellt Strafanzeige gegen Ministerin Schulze Föcking

Im Schweinemast-Betrieb des Mannes der neuen NRW-Landwirtschaftsministerin sollen nach Ansicht von Tierschützern unwürdige Verhältnisse herrschen. Ein Gutachten dokumentiert die Verstöße gegen die Tierschutznutztierhaltungsverordnung. Kutschaty (SPD) fordert eine Erklärung.

 Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking.

Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking.

Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf. Ein Gutachten der „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt“ erhöht den Druck auf NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU). Darin hat der Tierpathologe Prof. Dr. Siegfried Ueberschär aus der Wedemark bei Hannover die in der RTL-Sendung „SternTV“ ausgestrahlten Bilder aus dem Schweinestall des Hofs der Familie Schulze Föcking begutachtet. Das Gutachten dokumentiert schwere Krankheitsverläufe bei zahlreichen Mastschweinen mit Verletzungen und „schwersten Entzündungen, die über Wochen — vielleicht sogar einen Monat — nicht richtig behandelt wurden“, heißt es.

Die Stiftung hat Strafanzeige gegen die Ministerin gestellt. Es bestehe der Verdacht, dass die Tiere in Sonderbuchten gesammelt wurden, um sie ihrem Schicksal zu überlassen. In einem Statement hatte zuvor der Ehemann Schulze Föcking als Geschäftsführer mitgeteilt, von 940 Ferkeln, die im März geliefert worden seien, seien 31 Tiere notgetötet worden oder verendet. Die Ministerin sei seit Anfang Juli nicht mehr an den Betrieben beteiligt.

Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty forderte Schulze-Föcking am Freitag auf, sich persönlich zu den Vorwürfen zu erklären. „Wenn sie nichts zu verbergen hat, ist es doch gut.“ Die Amtsführung sei bereits beeinträchtigt. Er will wissen, ob das Ministerium in dieser vermeintlichen „Privatangelegenheit politisch beraten oder Aufgaben für sie übernommen hat“. Auf Anfrage teilte uns das Ministerium mit, der Ministerin sei „die Trennung zwischen privaten und amtlichen Angelegenheiten, in diesem Fall des landwirtschaftlichen Betriebs eines Familienangehörigen und der Funktion als Ministerin, sehr wichtig“.

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