Schwarz-Gelb macht Bevorzugung von Beamtinnen rückgängig

Beamtinnen sind bei einer Beförderung nicht mehr besser gestellt.

Schwarz-Gelb macht Bevorzugung von Beamtinnen rückgängig
Foto: dpa

Düsseldorf. Auf diesen Tag hat Ralf Witzel lange gewartet. Als seine Partei im Landtag noch in der Opposition saß, rannte der FDP-Politiker immer wieder mit seinen Vorstößen gegen die rot-grüne Wand, die Besserstellung von Frauen bei der Beamtenbeförderung rückgängig zu machen. Am 1. Juli 2016 war das Landesbeamtengesetz mit seiner mittlerweile von mehreren Verwaltungsgerichten in Zweifel gezogenen Regelung in Kraft getreten. Der Regelung, dass Frauen bereits „bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ bevorzugt zu befördern seien. Also auch dann, wenn sie schlechtere Leistungen als ihre männlichen Kollegen vorwiesen.

Jetzt, da sich die Mehrheitsverhältnisse im Landtag gedreht haben, geht alles ganz schnell. Die Debatte am Mittwoch im Landtag hat da nur noch Pro-Forma-Charakter: Die bis zum 30. Juni 2016 geltende Rechtslage wird wieder hergestellt. Bei der Beförderung gilt wieder das Leistungsprinzip, ohne Ansehung des Geschlechts.

Witzel frohlockt denn auch: „Heute ist ein guter Tag für die Beamten, wir lösen das Versprechen ein, die leistungslose Frauenquote von Rot-Grün abzuschaffen. Mehr als 90 Beamte hätten dagegen geklagt, alle Gerichte hätten die Regelung verworfen, die leistungsstarke. Männer wie auch Frauen an ihrem Fortkommen gehindert habe.

Josefine Paul von den Grünen ist da eher verbittert, als sie davon spricht, dass dies zugegebenermaßen ein guter Tag für Ralf Witzel sei, aber kein guter für die Frauenförderung: „Sie machen die Frauenförderung zu einem zahnlosen Tiger. Herzlichen Glückwunsch, mit diesem Gesetzentwurf ist Ihnen das gelungen.“

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