Bundestagswahl 2017 Wahlideen-Check: Die SPD und die Investitionspflicht

Alle Parteien haben in ihren Wahlprogrammen markante und zum Teil auch ungewöhnliche Ideen parat. Heute: Die Investitionspflicht des Staates im „Zukunftsplan“ der SPD.

Bundestagswahl 2017: Wahlideen-Check: Die SPD und die Investitionspflicht
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Die Idee: Die SPD will eine „Mindestdrehzahl“ für staatliche Investitionen erreichen und meint damit eine Vorgabe, dass ein bestimmter Teil des Haushalts für Verkehrswege, digitale Infrastruktur oder auch Bildungseinrichtungen ausgegeben werden muss. Vor allem dann, wenn es Haushaltsüberschüsse gibt.

Das soll in der mittelfristigen Finanzplanung verankert werden. Dahinter steckt der Vorwurf, dass es Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit der „Schwarzen Null“ übertrieben habe, weil er nicht alle Überschüsse ausgab, sondern zum Teil auch in Rücklagen oder die Schuldentilgung steckte. Gleichzeitig gibt es aber einen riesigen Investitionsstau. Es müsse wieder „die richtige Balance zwischen tragfähiger Haushaltspolitik und dem Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastrukturen“ geben, meinen die Sozialdemokraten.

Die Investitionspflicht ist für sie die Kehrseite der Schuldenbremse. Ähnlich wie ein Hausbesitzer weder vernünftig handelt, wenn er sich überschuldet, noch wenn er zu wenig in die Modernisierung seines Gebäudes steckt. Zugleich will die SPD so dem Ruf der anderen europäischen Nationen nach mehr Investitionen in Deutschland entgegenkommen.

Der Haken:
Die Investitionspflicht würde die Rückzahlung von Schulden auf die lange Bank schieben. Zwar ist der deutsche Schuldenstand durch das Wachstum auch so auf absolut erträgliche 68 Prozent des Bruttosozialprodukts gesunken, doch liegt das immer noch über der Maastricht-Quote von 60 Prozent. Eine gesetzliche Regelung, Überschüsse auszugeben, würde also bedeuten, dass man die Euro-Regeln absichtlich bricht, obwohl man anders könnte.

Noch problematischer ist, dass das Geld womöglich nicht immer sinnvoll ausgegeben werden kann. Zuletzt waren die Ausgaben schon stark gesteigert worden. Mehr geht kaum, weil in den Ländern und Kommunen die Planungskapazitäten fehlen. Und die Bauwirtschaft arbeitet schon am Anschlag. Eine gesetzliche Festlegung könnte leicht dazu führen, dass Baufirmen die Preise anheben. Also zu Mitnahmeeffekten. Oder zu öffentlicher Verschwendung.

Die Bewertung:
Zwar ist richtig, dass in den letzten Jahren zu wenig investiert wurde, doch sollte Art und Umfang der Ausgaben Gegenstand des politischen Streits bleiben. Also in der Kompetenz der Parlamente liegen, statt gesetzlich festgelegt zu sein. Argumente für höhere öffentliche Investitionen gibt es auch so genug. Fazit: In dieser Form keine gute Idee.

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