Bundestagswahl Petrys Austritt überschattet die erste Sitzung der neuen AfD-Fraktion

Berlin. Wieder Frauke Petry. Die Sieges-Pressekonferenz am Tag nach der Wahl hatte die Parteivorsitzende schon überschattet, als sie vor laufenden Kameras ihren Austritt aus der neuen AfD-Fraktion erklärte.

 Die kurz zuvor gewählten Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag, Alice Weidel (r) und Alexander Gauland (l), verlassen zusammen mit Parteisprecher Christian Lüth (M) die Pressekonferenz nach der ersten Fraktionssitzung der Bundestagsfraktion der AfD.

Die kurz zuvor gewählten Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag, Alice Weidel (r) und Alexander Gauland (l), verlassen zusammen mit Parteisprecher Christian Lüth (M) die Pressekonferenz nach der ersten Fraktionssitzung der Bundestagsfraktion der AfD.

Foto: Bernd von Jutrczenka

Am Dienstag nun, die verbliebenen 93 Abgeordneten sind im Bundestag gerade zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen, verkündet die 42-jährige in Dresden, dass sie auch die Partei verlassen will. Wenig später folgt in Düsseldorf ihr Ehemann, der nordrhein-westfälische Landeschef Markus Pretzell.

Eine politische Bombe. Oder eher ein Rohrkrepierer? Im Elisabeth-Lüders-Haus neben dem Reichstag reagieren die neuen AfD-Parlamentarier erstaunlich ruhig. Es gibt sogar kurzen Beifall, als die Nachricht im Saal vorgelesen wird. Petrys Feinde sind sowieso zufrieden. „Das ist nur konsequent“, sagt Spitzenkandidat Alexander Gauland. „Da muss sich der Parteivorstand nicht auch noch mit einem Parteiordnungsverfahren herumplagen.“ Und der sächsische Rechtsausleger Jens Maier sagt: „Sie wird enden wie Lucke, sie wird in der Versenkung verschwinden“. Maier grinst dabei.

Es gab vorher freilich doch gewisse Sorgen. „Wir dachten, fünf oder sechs fehlen heute vielleicht“, gibt ein AfD-Insider zu. Aber in der neuen Bundestagsfraktion ist niemand Petry gefolgt. „Alle sind an Bord“, meldet der als gemäßigt geltende mecklenburgische Landeschef Leif-Erik Holm und nennt Petrys Schritt „verantwortungslos“. Aus Sachsen, NRW und Mecklenburg-Vorpommern werden insgesamt lediglich sieben weitere Austritte aus den Landtagsfraktionen vermeldet.

Abgesehen von dieser Begleitmusik und dem großen Medieninteresse verläuft die historische Premiere der AfD auf der Bundesbühne erstaunlich ruhig. Keine Triumphgesten. Pure Geschäftigkeit. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Geschäftsordnung der Fraktion. Stundenlang wird darüber diskutiert. Es geht um Fragen wie die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden oder wer das Fraktionspersonal einstellen darf. „Satzungsfragen sind Machtfragen“, sagt ein Teilnehmer. Zur Wahl der neuen Fraktionsführung kommt es deshalb zunächst nicht. Das sollen die beiden Spitzenkandidaten Alice Weidel und Alexander Gauland werden. Auch der Posten des Bundestagsvizepräsidenten ist noch zu vergeben.

Der erste Weg führt alle neuen AfD-Abgeordneten — zehn Frauen und 83 Männer - an einen Tisch der Bundestagsverwaltung. Dort bekommen sie ihren Abgeordnetenausweis, die Gesamtnetzkarte 1. Klasse der Bahn und ein Handbuch mit wichtigen Informationen. Zum Beispiel, wie man einen Dienstwagen bestellt. Artig setzen sich die meisten auf einen Stuhl und lassen sich alles erklären. Einige haben nagelneue Aktentaschen dabei, in denen das Material verschwindet.

Offen ist, wo die AfD im Plenarsaal positioniert wird. Nach dem üblichen Schema wäre das eigentlich rechts außen vom Bundestagspräsidenten aus gesehen. Doch will niemand direkt neben den Populisten sitzen. Die FDP wäre der nächste Nachbar. Deren Chef Christian Lindner sagte schon, dass die alten Einteilungen der Wirklichkeit nicht mehr gerecht werde. Er verortet seine Partei eher in der Mitte.

Die Bundestagsverwaltung mischt sich in diese Entscheidung nicht ein. Ebenso nicht in die Vergabe der Fraktionssitzungssäle unter der Reichstagskuppel, die sich bisher vier Parteien teilen, eine in jeder Ecke. Nun kommen mit AfD und FDP zwei dazu. Klären muss diese Fragen der so genannte „Vorältestenrat“, ein informelles Gremium, in das jede Partei Vertreter entsendet. Und zwar bis zur ersten Sitzung des Bundestages. Die muss laut Grundgesetz 30 Tage nach der Wahl, also spätestens am 24. Oktober, stattfinden.

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