Duisburg: Die Loveparade-Katastrophe : Loveparade: Doch noch Strafprozess
Das Oberlandesgericht Düsseldorf weist das Landgericht Duisburg an, das Hauptverfahren gegen zehn Angeschuldigte zu eröffnen.
Düsseldorf. Fast sieben Jahre nach der Loveparade-Katastrophe kommt es nun doch noch zum Strafprozess. Nachdem das Landgericht Duisburg im März 2016 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte, ordnete das von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern angerufene Oberlandesgericht Düsseldorf nun an: Eine andere Kammer des Landgerichts Duisburg als die, die das Verfahren nicht zugelassen hatte, muss die Hauptverhandlung durchführen.
Das Landgericht Duisburg hatte die Nichteröffnung des Hauptverfahrens vor gut einem Jahr damit begründet, dass das zentrale Beweismittel der Anklage, ein Gutachten eines Sachverständigen „gravierende inhaltliche und methodische Mängel“ aufweise.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht das ganz anders und hält eine Verurteilung der Angeklagten für „hinreichend wahrscheinlich“. Die vorgeworfenen Taten seien mit den in der Anklage aufgeführten Beweismitteln mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar. „Dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen ursächlich für die Todes- und Verletzungsfolgen waren, dränge sich nach dem Ermittlungsergebnis auf“, sagte Gerichtspräsidentin Anne-José Paulsen vor Journalisten. Das Gutachten des Sachverständigen sei entgegen der Annahme des Landgerichts in der Hauptverhandlung verwertbar.