Justiz Erneut Befangenheitsantrag im Springmann-Prozess

Wuppertal · Im Gerichtsverfahren um den Doppelmord an einem Unternehmerpaar gibt es eine Verzögerung.

Am Mittwoch sollte eigentlich Tag 38 im Springmannprozess stattfinden. Doch der Termin wurde aufgehoben. Grund ist ein Befangenheitsantrag des angeklagten Enkels gegen den Vorsitzenden Richter.

Ein solcher Antrag bezweifelt die Neutralität oder Objektivität eines Richters. Nun muss ein Gremium aus drei anderen Richtern darüber entscheiden, ob diese Zweifel berechtigt sind. Ihre Entscheidung werden sie voraussichtlich bis Freitag mitteilen, dann ist der nächste Verhandlungstag geplant.

Wie immer hatten sich am gestrigen Mittwoch zum geplanten Verhandlungsbeginn um 9.15 Uhr zahlreiche Zuschauer vor der Tür des Gerichtssaals eingefunden, darunter viele Angehörige der Angeklagten, aber auch andere Zuhörer mit Interesse an dem Prozess. Zunächst hieß es, der Verhandlungsbeginn verschiebe sich um eine halbe Stunde, doch die Wartezeit zog sich länger hin. Schließlich erklärte ein uniformierter Justizmitarbeiter, dass der Termin aufgehoben ist.

Schon einmal hatte es einen Befangenheitsantrag gegeben. Am 33. Prozesstag Anfang September hatte der zweite Angeklagte (45), der Geschäftspartner des Enkels, Zweifel an der Neutralität aller Richter im Verfahren, der Berufsrichter und der Schöffen. Der Antrag erfolgte nach einem Disput zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger darüber, wie ausführlich der Verteidiger des 45-Jährigen den Vortrag eines Sachverständigen kommentieren darf. Damals entschied ein dafür einberufenes Richtergremium, dass es keine vernünftigen Gründe dafür gab, an der Neutralität der Richter des Verfahrens zu zweifeln.

Wäre die Entscheidung anders ausgefallen, hätte der Prozess von vorn beginnen müssen, denn dann hätte keiner der bisherigen Richter in dem Verfahren weitermachen können. Im aktuellen Fall besteht diese Gefahr nicht, denn der Befangenheitsantrag bezieht sich nur auf den Vorsitzenden Richter. Dürfte er nicht mehr weitermachen, könnte ein Ergänzungsrichter einspringen, der den Prozess schon von Anfang an begleitet hat. Damit wäre wieder die nötige Zahl von drei Berufsrichtern erreicht.

Ein Gespräch über die Folgen eines Befangenheitsantrags ist jetzt der Anlass für den erneuten Befangenheitsantrag. Schon am vorigen Verhandlungstag hatten die Verteidiger des Enkels eine Äußerung des Vorsitzenden Richters kritisiert. Er habe den Angeklagten erläutert, dass durch einen Befangenheitsantrag möglicherweise der Prozess von vorn beginnen müsste - sie dadurch länger in Untersuchungshaft bleiben müssten. Die Verteidiger des Enkels wiesen jedoch daraufhin, dass die Angeklagten in einem solchen Fall auf freien Fuß gesetzt werden müssten, weil ihnen eine solche lange Untersuchungshaft nicht zuzumuten sei. Das habe der Vorsitzende Richter ihnen nicht erklärt, war ihr Vorwurf. Über die Untersuchungshaft entscheide dann die neue Kammer, hatte der Vorsitzende Richter daraufhin betont.

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