Wuppertal Diskussionen um Todeszeitpunkte im Springmann-Prozess

Ein Gutachter muss im Wuppertaler Mordprozess Rede und Antwort stehen. Ein Verteidiger des Angeklagten Enkels zweifelt die Aussagen an.

Wuppertal: Diskussionen um Todeszeitpunkte im Springmann-Prozess
Foto: Andreas Fischer

Am 28. Verhandlungstag im Mordprozess des Ronsdorfer Unternehmerehepaars Enno und Christa Springmann drehte sich einmal mehr vieles um die Todeszeitpunkte, was zu so mancher physikalischer Diskussion führte.

Mit Gerichtsmediziner Benno Hartung war der Gutachter in den Zeugenstand berufen worden. Er hielt an seiner Einschätzung fest, dass die wissenschaftliche Todeszeitpunktbestimmung nach Prof. Dr. Claus Henßke im Falle von Enno Springmann anwendbar ist. Somit ergab sich, dass die nachträglich entdeckte Badheizung keinen Einfluss auf die absinkende Körpertemperatur des Mannes gehabt haben kann.

Das war zuletzt vonseiten der Verteidigung angezweifelt worden, die einen späteren Todeszeitpunkt des Rentners und so seine Ehefrau Christa Springmann als potenzielles Hauptopfer in Betracht kommen ließen. Doch der Experte blieb auch nach zäher Vernehmung bei seiner ursprünglichen Einschätzung, dass die Körpertemperatur des Gatten ohne zusätzliche Strahlquelle heruntergekühlt war.

Am 20. März um 19.28 Uhr war bei ihm eine Kerntemperatur von 22,9 Grad gemessen worden. „Es gab keine direkte Einstrahlung der Heizquelle auf den unteren Rumpf, weil ein Vorhang dazwischen war“, erörterte Hartung und ergänzte, dass die Struktur des Vorhanges den Tatbildern nach aus einem gerafften Gewebe bestehe und somit vergleichsweise dicht sei.

Somit sei von einer Absorbierung der Wärmeeinstrahlung auszugehen. Außerdem ergab die erneute Auseinandersetzung mit der Materie, dass der Abstand der Körperlage zum Heizkörper unter Berücksichtigung des Vorhangschutzes zu groß gewesen sei, um einen nennenswerten Einfluss zu haben. „Eine Verdopplung des Abstandes bringt eine Viertelung der Strahlung mit sich“, erklärte der Düsseldorfer Gerichtsmediziner.

Dem Einwand der Verteidigung, dass der Kopf des 91-Jährigen näher am Heizkörper lag und der ausgestreckte Arm womöglich durch Heizungsrohre im Bodenbereich aufgewärmt werden konnte, begegnete der Gutachter mit Beschränkung auf eine Messung der unteren Rumpfhöhle. Die wird - wie in der Gerichtsmedizin üblich - rektal in acht Zentimeter Körpertiefe gemessen.

„Ich gehe auch hier nicht von einem nennenswerten Einfluss aus. Schließlich hat der tote Körper keinen Kreislauf mehr und ist daher nicht nennenswert leitfähig“, erklärte Hartung und entkräftete damit den Verteidigungseinwand, dass auch die Leitfähigkeit des Körpers und seine Fettdichte berücksichtigt werden müsste. „So kann es beim Kopf sogar zu einer Fäulung kommen, aber beim restlichen Körper nicht“, so der Experte.

Ebenso sei berücksichtigt worden, dass die Person auf einem Teppich gelegen und normal bekleidet gewesen sei. Ebenfalls nur unwesentlich ins Gewicht falle ein anzunehmender Luftzug durch die aufstehende Terrassentür.

Auch der Urheber der Bestimmungsmethode, Claus Henßge, sei um Rat befragt worden und habe Hartung bestätigt, dass trotz des zusätzlichen Heizkörpers „kein Anwendungsverbot“ vorliege. Allerdings ist der Gutachter bei seiner Berechnung der minimalen Raumtemperatur in Höhe von 15,8 Grad von einem eingeschalteten Heizkörper ausgegangen, was von Seiten der Verteidigung nun angezweifelt wird.

Demnach könne der lange verborgene Heizkörper, so die Anwälte, trotz seiner Thermostateinstellung der Stufe drei - was im Normalfall 20 Grad entspricht - defekt gewesen oder zentral verstellt worden sein. Also könnte sich die Raumtemperatur bei offener Terrassentür auch der nächtlichen Tiefsttemperatur von 8,3 Grad angenähert haben. „Wenn es kälter war, wäre das ein neuer Anknüpfungspunkt. Das müsste man nachberechnen“, sagte der Gutachter. Er muss nun ein zweites Mal nachbessern.

Die neuerliche Berechnung für den möglichen Tatzeitraum will er am 31. August präsentieren. „Eine Schätzung ist nicht naturwissenschaftlich“, kritisierte Springmanns Verteidiger Klaus Bernsmann, dass der Gutachter nur Einschätzungen abgebe und darauf verzichtet habe, sich die Situation vor Ort anzuschauen.

Zudem gab er zu bedenken, dass sich minimale Abweichungen der Raumbedingungen erheblich auf den Todeszeitpunkt auswirken können und eine halbe Stunde „kriegsentscheidend“ sein könne.

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