Gerhardt: Klage stoppt Nordbahntrassen-Förderung
Wuppertalbewegung sieht Baumängel an Rampe für Behinderte. Baufirma will 20 000 Euro einklagen.
Wuppertal. „Das ist momentan ein Millionengrab. In anderen Städten klappt es doch auch.“ Mit seiner persönlichen Meinung zum Ausbau der Nordbahntrasse zum Rad- und Wanderweg hielt sich der Richter am Landgericht am Dienstag nicht zurück. Dabei wurde in „seinem“ Zivilprozess klar, wie vermeintliche Kleinigkeiten das Projekt aufhalten können.
Eine Baufirma hat die Wuppertalbewegung verklagt, weil etwa 20 000 Euro für den Bau einer behindertengerechten Rampe noch nicht bezahlt worden seien. Die etwa 100 Meter lange Rampe führt an der Schleswiger Straße auf die Trasse. Die Wuppertalbewegung bemängelt unter anderem, dass die maximale Steigung nicht eingehalten worden sei, ein Handlauf und ein Kantstein für Rollstuhlfahrer fehle.
Das bestreitet die klagende Baufirma nicht, behauptet jedoch, diese Anforderungen seien zu Baubeginn nicht klar beziehungsweise nicht Bestandteil des Vertrages gewesen. Das sah die Zivilkammer am Dienstag anders: Auch wenn einige Punkte nicht explizit in der Leistungsbeschreibung aufgelistet sind, sondern nur aus den Bauplänen hervorgingen, sei dies kein Widerspruch zum Vertrag, sondern eine Ergänzung. Und das alles sei dem Kläger bekannt gewesen, hieß es am Dienstag.