Lebenslänglich

Olaf H. hat gestanden, den kleinen Mirco umgebracht zu haben. Er hat bei den Vernehmungen unterschiedliche Motive zu seiner Tat geschildert, hat dabei mutmaßlich auch mehrfach gelogen.

Dennoch muss er zum heutigen Zeitpunkt weiterhin als unschuldig angesehen werden — so erdrückend die Beweise gegen ihn auch scheinen mögen. Denn erst die Schwurgerichtskammer am Krefelder Landgericht kann im Verlauf des Verfahrens beurteilen, ob und gegebenenfalls wie sich Olaf H. strafbar gemacht hat. Sollte das Gericht in diesem Prozess aber zu der Erkenntnis gelangen, dass die Vorwürfe der Staatsanwalt zutreffen, kann es nur ein Urteil geben: Lebenslänglich!

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