Grauzone ausgenutzt

Wenn es nach den Ermittlern geht, war die Nutzung der Telekommunikationsdaten im Fall Mirco legal — weil sie innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt sei.

Dennoch bleibt ein höchst fader Beigeschmack, weil das Bundesverfassungsgericht wenige Monate zuvor die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hatte — allerdings ohne die Frage der Speicherfristen endgültig zu klären.

Die Polizei hat eine Grauzone ausgenutzt, die bis heute existiert. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Daten erst bei dem Verdacht einer Straftat speichern lassen, Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sämtliche Daten für sechs Monate. Es wird endlich Zeit, dass sich beide auf eine verbindliche Lösung verständigen.

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