Fall Vauth: Abrechnung ein reines Chaos

Das Vermögen des mit einem vorläufigen Berufsverbots belegten Anwalts bleibt unter Verschluss, entscheidet das OLG.

Krefeld/Tönisvorst. Als vor einem Jahr die Karnevalswagen durch Tönisvorst rollten, da war Lothar Vauth noch obenauf. Damals war der Rechtsanwalt Prinz Karneval in seiner Heimatstadt, als Spitzenkandidat der SPD schickte er sich an, Landrat des Kreises Viersen zu werden.

Doch seit Aschermittwoch vor einem Jahr ist es nicht nur karnevalistisch für Vauth vorbei; die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue, er musste seine politischen Ämter zurückgeben, seine Krefelder Anwaltskanzlei hat ihn vor die Tür gesetzt.

Und auch das Verfahren am Montag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht dürfte nicht zu Optimismus im Hause Vauth beitragen: Der 9. Zivilsenat bestätigte ein Urteil des Krefelder Landgerichtes, wonach das Vermögen des Tönisvorster Anwalts unter Verschluss bleibt. Das hatte die Krefelder Kanzlei beantragt, nachdem sie ihren Gesellschafter Lothar Vauth vor die Tür gesetzt hatte.

Gegen diese so genannte Arrestierung seiner Mittel hatte Vauth Berufung eingelegt. Nach der Anhörung vor dem Oberlandesgericht zog Vauth-Anwalt Christian Lentföhr die Berufung zurück; keine Aussicht auf Erfolg.

Das hatte der Vorsitzende Richter Jürgen Müller in der Verhandlung vor dem OLG unmissverständlich deutlich gemacht. Er hatte noch einmal aufgelistet, wie es zu diesem Verfahren gekommen war. Auslöser war eine Durchsuchungsaktion der Krefelder Staatsanwaltschaft.

Sie ermittelt gegen Vauth und seine Frau, die in der Kanzlei als Büroangestellte arbeitete, wegen Untreue. Daraufhin hatte sich die Kanzlei vom Ehepaar Vauth getrennt und ein Betretungsverbot für die Räume der Kanzlei erwirkt. Das Amtsgericht Krefeld verhängte inzwischen ein vorläufiges Berufsverbot.

Mit dem Antrag auf Arrestierung des Vauth-Vermögens wollte die Kanzlei verhindern, dass sie möglicherweise für Verfehlungen ihres Ex-Kollegen finanziell geradestehen müsse. Noch rund 360 000 Euro stünden offen. Dem war das Landgericht gefolgt, und auch das Oberlandesgericht sah keinen Anlass, von dieser Bewertung abzurücken.

Denn die Kontoführung von Vauth sei "absolut pflichtwidrig" gewesen, so der Vorsitzende Richter Müller. Er sprach von einer "äußerst ungewöhnlichen Praxis". So seien vom Treuhandkonto 588 000 Euro in bar abgehoben worden; auch habe es Überweisungen gegeben, die nicht an Mandanten gingen. So wurden Leasingraten für Fahrzeuge bezahlt oder Inserate des Karnevalsvereins. Die Abrechnung sei ein reines Chaos; man müsse davon ausgehen, dass es darum ging, ein Loch mit dem anderen zu stopfen.

Gerne, so das Gericht, hätte man im Verfahren die Akten der Staatsanwaltschaft zum Ermittlungsverfahren in Sachen Untreue eingesehen. Doch die waren nicht zu bekommen, weil die Polizei wohl noch mit weiteren Nachforschungen beauftragt ist. Eines machte OLG-Richter Müller aus seiner Sicht aber unmissverständlich klar: "Herr Vauth hat Fremdgelder von Mandanten abgehoben, und das allein ist schon Untreue."

Vauth, der vor Gericht nicht erschien und seit Beginn des Verfahrens vor einem Jahr krankgeschrieben ist, müsse das Geld aber noch nicht endgültig abschreiben, sagte Müller: "Es wird nur die Hand darauf gelegt, es wird noch nichts ausgezahlt."

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