Alle Der Fall Vauth-Artikel vom 04. Januar 2017
Erneuter Strafbefehl für früheren Vauth-Vertrauten
Erneuter Strafbefehl für früheren Vauth-Vertrauten

Tönisvorst/KrefeldErneuter Strafbefehl für früheren Vauth-Vertrauten

Das Krefelder Amtsgericht verurteilte Heinz B. wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Der Mann ist kein Unbekannter: Bereits vor Jahren wude er wegen Erpressung verurteilt.