Tönisvorst/KrefeldErneuter Strafbefehl für früheren Vauth-Vertrauten
Das Krefelder Amtsgericht verurteilte Heinz B. wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Der Mann ist kein Unbekannter: Bereits vor Jahren wude er wegen Erpressung verurteilt.
Das Krefelder Amtsgericht verurteilte Heinz B. wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Der Mann ist kein Unbekannter: Bereits vor Jahren wude er wegen Erpressung verurteilt.