Grillen: Was am Elfrather See erlaubt ist

Am Wasser stehen drei Stationen zur Verfügung. Auf der Stadtwaldwiese sind brutzelnde Steaks dagegen nicht erlaubt.

Während das Grillen am Elfrather See ausdrücklich erwünscht ist, gilt auf der Stadtwaldwiese ein Verbot.

Während das Grillen am Elfrather See ausdrücklich erwünscht ist, gilt auf der Stadtwaldwiese ein Verbot.

Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Jetzt ist bei vielen Krefeldern die Leidenschaft am Grillen entfacht. Doch des einen Lust ist des anderen Last. Nicht jeder mag brutzelnde Steaks, Würstchen und rauchgeschwängerte Luft und fühlt sich mitunter von seinem grillenden Nachbarn gestört. „Hier hilft am ehesten gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz“, schildert Helmut Döpcke.

Während das Grillen am Elfrather See ausdrücklich erwünscht ist, gilt auf der Stadtwaldwiese ein Verbot.

Während das Grillen am Elfrather See ausdrücklich erwünscht ist, gilt auf der Stadtwaldwiese ein Verbot.

Foto: Dirk Jochmann

Der Leiter des Fachbereichs Umwelt kennt die Tücken des Grillens im privaten Raum. „Dem einen weht der Rauch von der Terrasse nebenan ins Wohnzimmer, der andere ist genervt von der Musik der lustigen Grillgemeinschaft. Und wenn Hinweise oder Beschwerden nicht helfen, ist der Ärger vorprogrammiert und die Polizei wird alarmiert.“

Zumeist können Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) oder die Polizei das Problem lösen, nur in Ausnahmefällen treffen sich die Parteien vor Gericht wieder. Wirklich verlässliche Rechtsprechungen, was erlaubt ist und was nicht, gibt es nicht. „Obwohl Hausordnungen, Mietrecht und Nachbarschaftsrecht teilweise das Thema Grillen regeln, ist eine Entscheidung in einer solchen Sache häufig auf den Einzelfall bezogen und nicht immer auf andere Prozesse anwendbar“, so Döpcke.

Um dicke Rauchschwaden zu vermeiden, sollten Grillfreunde gerade auf Balkonen oder engangrenzenden Terrassen auf Gas- oder Elektrogrills umsteigen. Wer in Krefeld öffentlich grillen möchte, kann das am Elfrather See. Hier gibt es einen zentralen Platz mit drei Grillstellen. Reservierungen werden unter der Telefon 47 10 09 angenommen. Pro Grillstation werden 15 Euro fällig, bucht man alle drei Stationen, beträgt die Gebühr 40 Euro — plus jeweils 50 Euro Kaution. Dabei besteht auch die Möglichkeit, Bierzeltgarnituren für je fünf Euro anzumieten. An den Grillstellen darf bis 20 Uhr gegrillt werden, die Schranke des benachbarten Parkplatzes schließt um 21 Uhr.

„Grillen wurde früher auch an anderen Stellen rund um den See geduldet, aber damit wurde zum Teil unsachgemäß umgegangen. Insbesondere heiße Asche wurde zurückgelassen, was Brandgefahr erzeugte. Seitdem es nur noch angemeldete und geregelte Grillmöglichkeiten gibt, läuft es besser“, schildert Detlef Flick, Leiter des für den E-See zuständigen Fachbereiches Sport und Bäder.

Weitere öffentliche Grillstellen gibt es in Krefeld nicht. „Wildes“ Grillen ist untersagt, was den meisten Bürgern auch bekannt ist. „Treffen wir Personen an, die sich nicht daran halten oder denen diese Reglung nicht bekannt ist, hilft ein klärendes Gespräch. Die Einsicht ist da, so dass wir Bußgelder höchst selten erheben müssen“, berichtet Georg Lieser, Fachbereichsleiter Ordnung und zuständig für den Kommunalen Ordnungsdienst, der regelmäßig im Stadtgebiet Kontrollen durchführt.

Größtes Problem beim „Wildgrillen“ ist die Brandgefahr. „Während am E-See eine Stahltonne für die Kohle zur Verfügung steht, werden anderswo meist Abfalleimer aus Plastik verwendet, die leicht Feuer fangen können. Liegengelassene Kohle ist natürlich ebenso gefährlich“, sagt Lieser.

Matthias Pasch, Abteilungsleiter Grünunterhaltung im Fachbereich Grünflächen, sieht gerade den Erholungscharakter der Park- und Grünanlagen in Gefahr: „Müll und Kohle blieb liegen und Essensreste wurden im Gebüsch entsorgt. Dazu gab es offene Feuer und laute Musik“, schildert er Erfahrungen von der Stadtwaldwiese aus der Vergangenheit. Inzwischen kommt das nur noch selten vor.

Wiederholungstäter und Uneinsichtige müssen allerdings mit hohen Geldbußen bis zu 1000 Euro rechnen.

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