Fahrten für Behinderte werden halbiert

Der Rat hat eine Kürzung von 30 000 Euro für den Fahrdienst beschlossen — für die Betroffenen ein echtes Problem.

Fahrten für Behinderte werden halbiert
Foto: Malteser

Krefeld. Die Kürzungen beim Fahrdienst für Menschen mit Behinderung sind beschlossen. 30 000 Euro weniger stehen demnach in diesem Jahr für das freiwillige Angebot der Stadt zur Verfügung. Insgesamt ist der Ansatz auf 80 000 Euro gesenkt worden. Die Verwaltung hat dementsprechend jetzt die Richtlinien zur Nutzung geändert. AM Donnerstag werden sie dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Statt bislang 100 Einzelfahrten (beispielsweise 50 Hin- und 50 Rückfahrten) sollen nun insgesamt nur noch 50 Einzelfahrten möglich sein. Betroffen davon sind Menschen mit Behinderung, die in Heimen oder anderen trägergestützten Wohnformen leben, sowie Schwerbehinderte, die Anspruch auf unentgeltliche oder mit monatlicher Kostenbeteiligung von sechs Euro bundesweite Beförderung im öffentlichen Nahverkehr haben.

Seit dem 1. Juni 1978 steht der Fahrdienst allen schwerbehinderten Krefeldern zur Verfügung, die wegen Art und Schwere ihrer Einschränkung keine öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können. Die Benutzung ist auf das Stadtgebiet beschränkt. Immer wieder ist in den vergangenen Jahren wegen der Kosten über Einsparungen nachgedacht worden. Auch Kürzungen wurden beschlossen. Im Jahr 2002 betrug der Haushaltsansatz noch 126 000 Euro. Bis heute bedeutet das bereits eine Absenkung von 36,5 Prozent.

Um die aktuellen, im Rahmen des Nothaushalts beschlossenen Einsparungen zu realisieren, wird ein Eigenanteil von zwei Euro pro Einzelfahrt für Bezieher von Sozialhilfe und anderen Transferleistungen eingeführt. Laut Verwaltung ist diese Kostenbeteiligung zumutbar. Die Verkehrs-Pauschale im Regelsatz beträgt derzeit 24,63 Euro. Der Eigenanteil für alle anderen Fahrdienstberechtigten wird von drei auf fünf Euro pro Einzelfahrt angehoben. Der Fahrdienst kann auch künftig grundsätzlich für alle Fahrten ohne Nachweis der Zweckbestimmung in Anspruch genommen werden. Grundlage hierfür ist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H (Hilflos) oder Bl (Blind).

Den haben in Krefeld 4441 Menschen, 237 von ihnen haben im vergangenen Jahr den Fahrdienst genutzt. Laut Stadt wurden insgesamt 5593 Fahrten durchgeführt, im Durchschnitt also 23 pro Person.

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