Rauchen ist erlaubt — Glas verboten

Düsseldorf. Karnevalszeit ist Ausnahmezeit, und zwar auch in Sachen Rauchverbot: Das Glimm-stängel-Verbot kann in der „fünften Jahreszeit“ ausgesetzt werden. Mit Weiberfastnacht-Start bis Veilchendienstag 24 Uhr können Gastronomen in Kneipen und Gaststätten das Rauchen wieder zulassen — ganz legal.

Für regelmäßig wiederkehrende und zeitlich befristete Brauchtumsfeste gebe es im Nichtraucherschutzgesetz einen Ausnahmetatbestand, so Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Gastronomen oder Party-Veranstalter können aber auch festlegen, dass weiter nicht geraucht werden darf.

Neu ist das Glasverbot in der Düsseldorfer Altstadt. Es gilt am Donnerstag von 8 Uhr bis Freitag, 5 Uhr, sowie von Sonntag, 14 Uhr, bis Veilchendienstag, 5 Uhr. Hintergrund: Durch die Scherben zerbrochener Flaschen ist es in der Vergangenheit immer wieder zu schlimmen Verletzungen gekommen. Im Freien darf dann nur aus PET-Flaschen oder Dosen getrunken werden, mit denen sich Kiosk-Besitzer schon reichlich eingedeckt haben. Wer lieber aus dem Glas trinkt, darf das nur in der Kneipe tun.

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