Vereitelter Terroranschlag : Die Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft im Wortlaut
<h2>Festnahme dreier mutmaßlicher Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat Irak und Großsyrien" (ISIG)Die Bundesanwaltschaft hat heute (2.
Juni 2016) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni 2016
den 27-jährigen syrischen Staatsangehörigen Hamza C.,
den 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mahood B.
und den 31-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abd Arahman A. K.
in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg durch Polizeibeamte der betroffenen Bundesländer festnehmen lassen. Zudem werden die Wohnungen der drei Beschuldigten durchsucht.
Darüber hinaus hat die Bundesanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 1. Juni 2016 einen Haftbefehl gegen den 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen Saleh A. erwirkt.
Nach den bisherigen Ermittlungen hatten die vier Beschuldigten vor, für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien (ISIG)“ in Deutschland einen Anschlag zu begehen. Ihnen wird daher im Haftbefehl vorgeworfen, sich zu einem Verbrechen verabredet zu haben (§ 30 Abs. 2 StGB). Daneben sind Saleh A., Hamza C. und Abd Arahman A. K. dringend verdächtig, sich als Mitglieder am „ISIG“ Abd Arahman A. K. darüber hinaus bei der „Jabhat al-Nusra“ beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Mahood B. ist dringend verdächtig, den „ISIG“ unterstützt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB). Abd Arahman A. K. liegt darüber hinaus zur Last, in Syrien eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1 bis 3 StGB).