Vereitelter Terroranschlag Die Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft im Wortlaut

<h2>Festnahme dreier mutmaßlicher Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat Irak und Großsyrien" (ISIG)Die Bundesanwaltschaft hat heute (2.

Juni 2016) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni 2016

den 27-jährigen syrischen Staatsangehörigen Hamza C.,
den 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mahood B.
und den 31-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abd Arahman A. K.

in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg durch Polizeibeamte der betroffenen Bundesländer festnehmen lassen. Zudem werden die Wohnungen der drei Beschuldigten durchsucht.

Darüber hinaus hat die Bundesanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 1. Juni 2016 einen Haftbefehl gegen den 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen Saleh A. erwirkt.

Nach den bisherigen Ermittlungen hatten die vier Beschuldigten vor, für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien (ISIG)“ in Deutschland einen Anschlag zu begehen. Ihnen wird daher im Haftbefehl vorgeworfen, sich zu einem Verbrechen verabredet zu haben (§ 30 Abs. 2 StGB). Daneben sind Saleh A., Hamza C. und Abd Arahman A. K. dringend verdächtig, sich als Mitglieder am „ISIG“ Abd Arahman A. K. darüber hinaus bei der „Jabhat al-Nusra“ beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Mahood B. ist dringend verdächtig, den „ISIG“ unterstützt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB). Abd Arahman A. K. liegt darüber hinaus zur Last, in Syrien eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1 bis 3 StGB).

Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass die Beschuldigten bereits mit der Umsetzung ihres Anschlagsplanes konkret begonnen hatten.

Nach den bisherigen Ermittlungen wird den Beschuldigten im Haftbefehl im Wesentlichen Folgendes vorgeworfen:

Die Beschuldigten Saleh A. und Hamza C. schlossen sich im Frühjahr 2014 in Syrien dem ISIG an. Dort erhielten sie von der Führungsebene der Vereinigung den Auftrag, in der Düsseldorfer Altstadt einen Anschlag zu verüben. Nach den weiterführenden Planungen von Saleh A. und Hamza C. sollten zwei Selbstmordattentäter in Düsseldorf auf der Heinrich-Heine-Allee jeweils eine Sprengweste zünden. Anschließend sollten weitere Attentäter möglichst viele Passanten mit Gewehren und weiteren Sprengsätzen töten. Zu diesem Zweck reisten Saleh A. und Hamza C. mit Billigung der ISIG-Führung im Mai 2014 in die Türkei. Von dort aus ging es im März und im Juli 2015 getrennt voneinander über Griechenland weiter nach Deutschland. Spätestens im Januar 2016 überzeugten Saleh A. und Hamza C. den Beschuldigten Mahood B., sich an dem Anschlag zu beteiligen. Darüber hinaus nahmen im Januar 2016 Saleh A. und Abd Arahman A. K. Kontakt zueinander auf. Abd Arahman A. K. war bereits im Oktober 2014 im Auftrag der ISIG-Führung nach Deutschland gereist, um sich an dem geplanten Anschlag zu beteiligen. Konkret sollte er die erforderlichen Sprengwesten herstellen. Abd Arahman A. K. hatte bereits 2013 in Syrien für die ausländische terroristische Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ Sprenggürtel und Granaten gebaut.

Zu weiteren Tatplanungen zwischen Saleh A. und den weiteren Beschuldigten kam es nicht, weil sich Saleh A. am 1. Februar 2016 in Paris gegenüber den französischen Strafverfolgungsbehörden offenbarte. Er befindet sich seither in Frankreich in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wird sich um seine Auslieferung nach Deutschland bemühen.

Die heutigen Festnahmen stehen nicht im Zusammenhang mit der bevorstehenden Fußballeuropameisterschaft in Frankreich.

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