Besondere Befugnisse NRW verlängert „epidemische Lage“ um zwei Monate

Düsseldorf · Der Landtag hat für weiter eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ für NRW festgestellt. Damit hat die Landesregierung weiterhin außerordentliche Befugnisse zur Bekämpfung der Corona-Krise.

 Das Pandemie-Gesetz ermöglicht es der Regierung, bei Feststellung eines medizinischen Notstands unter anderem medizinisches Material zu beschlagnahmen.

Das Pandemie-Gesetz ermöglicht es der Regierung, bei Feststellung eines medizinischen Notstands unter anderem medizinisches Material zu beschlagnahmen.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Der Düsseldorfer Landtag hat für weitere zwei Monate eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ für Nordrhein-Westfalen festgestellt. Damit hat die Landesregierung weiterhin außerordentliche Befugnisse zur Bekämpfung der Corona-Krise.

Sowohl die Regierungsfraktionen von CDU und FDP als auch die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen stimmten am Mittwoch für ihren gemeinsamen Antrag. Darin heißt es, die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland werde vom Robert Koch-Institut „weiterhin insgesamt als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen als sehr hoch.“

Corona in NRW: AfD-Antrag zu „Exit-Strategie“ wurde abgelehnt

Drei Abgeordnete der AfD stimmten gegen den Antrag, der Rest der Fraktion enthielt sich. Von der breiten Parlamentsmehrheit abgelehnt wurde ein eigener Antrag der AfD, eine „Exit-Strategie“ zu entwickeln für die Aufhebung der Lockdown-Maßnahmen. Ministerpräsident Armin Laschet hatte im NRW-Landtag betont, dass er eine langfristige Strategie nicht für sinnvoll erachtet, dafür sei das Coronavirus zu unberechenbar.

Corona in NRW: Mutationen könnten für Überlastung des Gesundheitssystems sorgen

Das Landesgesundheitsministerium hatte dem Landtag zuvor Zahlen über Infektionen und Todesfälle in NRW vorgelegt. In dem Lage-Papier heißt es, aufgrund des immer noch erheblichen und diffusen Infektionsgeschehens und der neuen Risiken durch veränderte Virusstämme könne eine Überlastung des Gesundheitssystems in NRW nicht ausgeschlossen werden.

(dpa/red)
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