Testnachweis Corona-Test vom Arbeitsplatz kann auch im Alltag genutzt werden

Düsseldorf · Arbeitgeber in NRW dürfen nun auch einen offiziellen Testnachweis ausstellen. Dies galt bisher nur für Ärzte oder Testzentren.

 Ein Testnachweis kann nun auch vom Arbeitgeber ausgestellt werden.

Ein Testnachweis kann nun auch vom Arbeitgeber ausgestellt werden.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Wer in NRW am Arbeitsplatz einen Corona-Schnelltest macht, kann das Ergebnis jetzt auch in seiner Freizeit nutzen. Wie das Düsseldorfer Gesundheitsministerium am Sonntag mitteilte, können Arbeitgeber - wie sonst Ärzte oder Testzentren - nun ebenfalls einen offiziellen Testnachweis ausstellen.

„Mit mehr als 5700 Teststellen landesweit und bis zu 290 000 täglichen Bürgertests hat die Teststrategie in Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen massiv Fahrt aufgenommen“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumman (CDU). „Auch die nach wie vor zahlreichen Tests in Alten- und Pflegeheimen tragen viel zur Pandemiebewältigung bei. Wenn jetzt immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mitmachen, sind wir da in unserem Land auf einem sehr guten Weg.“

Arbeitgeber können laut Ministerium ihren Beschäftigen einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Corona-Schnelltests „durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird.“ Möglich sei auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, „die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird.“ Für die Bescheinigungen gibt es Vordrucke. Arbeitgeber, die teilnehmen wollen, müssen sich vorab anmelden.

(dpa)
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