Fakten & Fälschungen UN warnt vor Staaten, die „Fake News“ als Zensurvorwand nutzen

Neuland. Der Sonderermittler der Vereinten Nationen für Meinungs- und Redefreiheit, David Kaye, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Organisation amerikanischer Staaten (OAS)und Afrikanische Kommission für Menschen- und Völkerrechte (ACHPR) haben in einer gemeinsamen Erklärung vor den Folgen und dem staatlichen Missbrauch von „Fake News“ gewarnt.

US-Präsidenten Donald Trump könnte mit seinen Äußerungen über „Fake-News-Medien“ und der Presse als „Feind des amerikanischen Volkes“, die Vereinten Nationen zu einer Erklärung veranlasst haben.

US-Präsidenten Donald Trump könnte mit seinen Äußerungen über „Fake-News-Medien“ und der Presse als „Feind des amerikanischen Volkes“, die Vereinten Nationen zu einer Erklärung veranlasst haben.

Foto: Evan Vucci

Die Erklärung (voller Text auf Englisch hier: goo.gl/dANMrn) wurde bereits Anfang März nach einer Konferenz in Genf veröffentlicht, war aber auch dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte lediglich eine dürre Meldung wert (siehe goo.gl/jDqTTi ), die aber immerhin noch den zentralen Satz von Sonderermittler Kaye enthält: „,Fake News‘ hat sich als globales Thema der Besorgnis herausgestellt und es besteht die Gefahr, dass die Bemühungen, ihm entgegenzuwirken, zu einer Zensur, zur Unterdrückung von kritischem Denken und anderen, den Menschenrechtsrechten entgegengesetzten Ansätzen führen können.“

Weder Kaye noch eine der beteiligten Organisationen nannten die Namen Trump, Putin oder Erdogan. Die „Zeit“ als eines der wenigen Medien, die überhaupt über die Erklärung berichteten (siehe hier: goo.gl/99nSpk) , bemerkte jedoch, die Veröffentlichung sei auf jüngste Äußerungen des US-Präsidenten Donald Trump erfolgt, als dieser von „Fake-News-Medien“ und der Presse als „Feind des amerikanischen Volkes“ gesprochen habe.

Die Erläuterungen zu der UN-Erklärung sind ergiebiger als die Erklärung selbst. Deren erster Artikel lautet: „Die Staaten dürfen nur das Recht auf freie Meinungsäußerung nur im Einklang mit der Prüfung auf solche Beschränkungen nach dem Völkerrecht beschränken, namentlich dass sie gesetzlich vorgesehen sind, ein nach internationalem Recht anerkannt legitimes Interessen erfüllen und in der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind, um dieses Interesse zu schützen.“ Welcher Diktator würde das nicht lachend unterschreiben?

Erdogan ganz sicher. Nachdem der türkische Staatspräsident und AKP-Chef unliebsame Journalisten mehr als 100 Journalisten in Haft hält, 150 Medien geschlossen und mehr als 700 Presseausweise für ungültig erklärt hat (Details siehe: reporter-ohne-grenzen.de), feiert er den Jahresstag seines Zivil-Staatsstreiches im Anschluss an den gescheierteten Militärputsch 2016 in Propagandaschriften mit Titel wie „Der Putschversuch am 15. Juli und der Sieg des Volkes“, die unter anderem das Düsseldorfer Generalkonsulat der Türkei als „Information“ an deutsche Redaktionen. Erdogans Putsch-Propaganda im Internet findet sich hier: democracy4all.net.

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