Schwerbehinderter gewinnt Prozess gegen die Rheinbahn

Nach einem Streit um die Bezahlung von Überstunden wurde der 57-Jährige entlassen. Die Arbeitsrichter gaben ihm Recht.

 Nach einem Arbeitsunfall war ein 57-Jähriger schwerbehindert. Trotzdem wollte die Rheinbahn ihn entlassen.

Nach einem Arbeitsunfall war ein 57-Jähriger schwerbehindert. Trotzdem wollte die Rheinbahn ihn entlassen.

Foto: Caroline Seidel

Eigentlich müsste es bekannt sein: Schwerbehinderte Mitarbeiter stehen unter einem besonderen Schutz. Doch daran hielt sich die Rheinbahn nicht. Sie feuerte einen Fahrer, der nach einem Arbeitsunfall schwerbehindert ist – und das nur, weil er zu frech war. Deshalb zog der 57-Jährige vor Gericht und gewann den Prozess.

Nach einem schweren Unfall mit der Bahn war der 57-jährige so durcheinander, dass er nicht mehr fahren konnte. Der Grad der Behinderung wurde erst auf 80 Prozent, später auf 100 Prozent festgelegt. Die Rheinbahn versetzte den Mann in die Werkstatt. Dort wurde er als gelernter Dreher eingesetzt.

Das ging aber nicht lange gut. Denn im Dezember bat der Mitarbeiter seinen Chef um die Auszahlung seiner Überstunden, einen eher niedrigen Betrag von unter 200 Euro für 13,5 Stunden. Doch es tat sich nichts. Trotz Anmahnungen vergingen Wochen und Monate. Dann gab es ein weiteres Telefonat mit einer anderen Abteilungsleiterin. Der Vorwurf der Rheinbahn: Das Gespräch sei aggressiv und laut geführt worden. Außerdem habe der 57-Jährige mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht. Die schickte er auch los und warf darin den beiden Vorgesetzten vor, dass sie Geld veruntreuen und sich strafbar gemacht hätten.

Der Richter machte deutlich: „Damit sind Sie übers Ziel hinausgeschossen.“ Auf der anderen Seite sei es ärgerlich, monatelang seinem Geld hinterherzulaufen. Und jedem sei es gestattet, Dienstaufsichtsbeschwerden zu stellen. Das sei keine Bedrohung. Ein Vergleich scheiterte. Die Rheinbahn will den Mitarbeiter nicht mehr. Und der möchte seinen Job nicht verlieren. Nach aller Abwägung erklärte der Richter die Kündigung für unwirksam. Die Rheinbahn muss den Mann weiter beschäftigen und fast alle Gerichtskosten bezahlen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort