BGH-Urteil : Storno bei absehbaren Problemen mit der Rückreise kostenfrei
Karlsruhe Ein Mann bucht eine Reise nach Marokko. Doch weil der Flugverkehr kurz nach dem Anreisetermin pandemiebedingt eingestellt werden soll, tritt er die Reise gar nicht erst an. Muss die Stornierung kostenfrei sein?
Pauschalurlauber können auch dann Anspruch auf kostenfreie Stornierung haben, wenn zwar die Anreise problemlos möglich wäre, aber völlig ungewiss ist, wie man wieder nach Hause kommt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, das nun veröffentlicht wurde. (Az. X ZR 23/22)
Der Kläger hatte vor Ausbruch der Corona-Pandemie für März 2020 eine einwöchige Motorradtour durch Marokko gebucht. Hin- und Rückflug organisierte er sich separat. Am Abreisetag bekam er von der Fluggesellschaft die Information, dass der Flugverkehr von und nach Marokko am nächsten Tag eingestellt werden solle.
Daraufhin beschlossen ein Mitreisender und er, unter diesen Umständen daheim zu bleiben, und schickten dem Veranstalter eine Textnachricht. Dieser weigerte sich, den Reisepreis von 2335 Euro zurückzuzahlen.