Verspätung wegen Landung an Ausweichziel - Ausgleichszahlung

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Muss ein Flugzeug zur Landung einen anderen Flughafen ansteuern, erreichen die Passagiere mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr Ziel verspätet. Sie können eine Ausgleichszahlung verlangen.

Verspäten sich Passagiere, weil sie von einem Ausweichflughafen zum ursprünglichen Ziel gebracht werden müssen, steht ihnen eine Ausgleichsleistung zu. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 29 C 1297/12 [46]). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

In dem Fall hatte der Kläger einen Flug von Gran Canaria nach Frankfurt am Main gebucht. Der Abflug verzögerte sich. Das Flugzeug konnte anschließend wegen des Nachtflugverbots nicht mehr in Frankfurt landen, sondern musste nach Köln ausweichen. Von dort wurden die Passagiere per Bus nach Frankfurt gebracht, wo sie mit mehr als fünf Stunden Verspätung ankamen. Der Kläger verlangte dafür eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro.

Das Gericht gab ihm Recht. Der Flug sei nicht planmäßig verlaufen. Der Kläger sei weder zur vereinbarten Zeit noch auf der vereinbarten Strecke an sein Ziel gekommen. Bei der Berechnung der Verspätung sei die Ankunft am ursprünglichen Zielort relevant. Die Ursache für die Verzögerung sei zwar unklar. Allerdings liege keine höhere Gewalt vor, was die Airline aus der Verantwortung entlassen hätte.

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