Stinkender Koffer: Airline haftet nicht für Verlust

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Essen sollte man lieber nicht im Koffer transportieren: Wenn das Gepäck verloren geht und im Fundbüro übel riecht, darf es vernichtet werden. Die Airline muss den Schaden nicht ersetzen.

Verliert ein Passagier während eines Fluges ein Gepäckstück, ersetzt ihm die Airline normalerweise den entstandenen Schaden. Das gilt jedoch nicht, wenn der Koffer im Fundbüro des Flughafens vernichtet werden musste, weil er tropft und übel riecht. Über ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 30 C 1914/12 [32]) berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

In dem Fall war der Kläger mit der Airline von Lamezia Terme nach Rom und anschließend von Rom nach Frankfurt geflogen. Sein Koffer kam jedoch nicht am Ziel an. Er wurde in Rom am Flughafen gefunden und vernichtet. Im Gepäck waren neben Bekleidung, einer Kamera und einem Handy auch vier Flaschen Wein, ein Beutel Oliven und mehrere Salamis. Laut Zollprotokoll wurde der Koffer vernichtet, weil er Flüssigkeit verlor und übel roch. Der Grund dafür seien zerbrochene Weinflaschen und zerdrückte Oliven gewesen.

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