Kunden müssen Falschinformationen des Reisebüros nachweisen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Reisebüro muss über die Stornobedingungen aufklären, wenn ein Kunde einen Flug bucht. Andererseits muss der Kunde laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt glaubhaft machen, dass das nicht passiert ist, wenn er Ansprüche stellen will.

In dem Fall (Aktenzeichen: 30 C 346/11 [68]), über den die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtet, forderte die Klägerin Schadenersatz für ein nicht genutztes Ticket. Sie hatte für 768 Euro einen Flug nach Orlando in Florida gebucht, stornierte die Buchung dann aber aus persönlichen Gründen. Der Preis setzte sich aus 503 Euro Flugkosten und 265 Euro Steuern und Zuschläge zusammen. Das Reisebüro erstattete nur 74,60 Euro. Die Klägerin behauptete, sie habe nichts davon gewusst, dass dieser Flug nicht stornierbar gewesen sei und verlangte zumindest die Rückerstattung der kompletten Nebenkosten. Das Gericht wies das zurück.

Die Klage sei unbegründet. Ein Mitarbeiter des Reisebüros habe als Zeuge glaubhaft bekundet, er habe der Kundin die Stornobedingungen genannt und nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin nicht wie sonst üblich per E-Mail zugeschickt. Er habe auch erläutert, dass nur ein Teil der Steuern und Gebühren erstattet werde. Das Gericht überzeugte das: Der Klägerin stehen nur die gezahlten 74,60 Euro zu.

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