Klimaanlage versagt: Keine Entschädigung bei Hitze im Zug

Hamburg (dpa/tmn) - Der Ausfall der Klimaanlage in Zügen und die damit verbundenen Folgen für Reisende sind in den Fahrgastrechten nicht speziell geregelt. Darauf weist Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn hin.

Allerdings können Fahrgäste indirekt von der Verspätungsentschädigung profitieren. Das ist etwa der Fall, wenn die Passagiere wegen des Ausfalls der Klimaanlage in einen anderen Zug umsteigen müssen und deshalb erst später an ihrem Ziel ankommen. Ab 60 Minuten Verspätung bekommt man 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Wer ohne Ansage auf eigene Faust aussteigt, weil es ihm zu warm ist, sollte sich vorab beim Schaffner auf der Fahrkarte bestätigen lassen, dass die Klimaanlage ausgefallen ist. So kann er versuchen, eine Entschädigung zu bekommen, wenn er später am Zielort eintrifft. Sicher ist das dann aber nicht. „Da haben Sie keinen Rechtsanspruch“, sagt Naumann. Wichtig ist der Gang zum Schaffner in diesem Fall aber auch deshalb, damit er eine mögliche Zugbindung aufheben kann.

Nach dem Ausfall von Klimaanlagen in Intercity-Zügen
stellt die Deutsche Bahn nun für die besonders betroffene Linie
Berlin-Amsterdam zwei Ersatzzüge bereit. Sie sollen eingesetzt
werden, wenn die Luftkühlung in anderen IC auf der Strecke versagt,
teilte ein Bahnsprecher mit. Bei etwa einem Dutzend
Intercitys auf der Linie Berlin-Amsterdam hatten die Klimaanlagen
jüngst ihre Arbeit eingestellt.

Die Bahn hat seit Jahren immer wieder mit den Klimaanlagen in ihren
Zügen zu kämpfen. Während einer Hitzewelle im Juli 2010 sind diese
binnen weniger Tage in gut 50 Fernzügen ausgefallen - teils komplett,
teils in einzelnen Wagen. In einem ICE kollabierten damals mehrere
Schüler. Rund 27 000 Bahnkunden erhielten Entschädigungen im Wert von
insgesamt knapp vier Millionen Euro.

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