Flugangst nach Absturz: Kann ich kostenlos stornieren?

Potsdam (dpa/tmn) - Der Absturz des Airbus A320 in Südfrankreich mit 150 Toten verunsichert viele Flugreisende. Germanwings bietet seinen Kunden deshalb kostenlose Stornierungen und Umbuchungen für alle Flüge an.

Flugangst nach Absturz: Kann ich kostenlos stornieren?
Foto: dpa

Das erklärte ein Sprecher der Fluggesellschaft am Mittwoch (25. März).

Eine kostenlose Stornierung sei jedoch nur telefonisch unter der Nummer 0180/632 03 20 und nicht über das Internet möglich, erklärte ein Sprecher von Germanwings. Die Lufthansa-Tochter bietet nach dem Flugzeugabsturz eine „großzügige Kulanzregelung“ für Kunden, die erst einmal nicht mehr fliegen wollen. Auch Lufthansa selbst kommt seinen Kunden entgegen und schließt kostenlose Stornierungen nicht aus: „Lufthansa prüft das kulant im Einzelfall“, sagte eine Sprecherin der Airline.

Rein rechtlich ist Angst vor dem Fliegen kein Grund, um einen bereits gebuchten Flug kostenfrei stornieren zu können. Darauf macht die Verbraucherzentrale Brandenburg aufmerksam. Für die kostenlose Flugstornierung muss eine „objektive und hinreichend konkrete Gefahr im Einzelfall“ vorliegen. Angst vor einem möglichen Absturz ganz allgemein reicht dafür nicht.

Allerdings können Reisende ihren Flug aus persönlichen Gründen jederzeit stornieren - das kostet allerdings Geld, so die Verbraucherschützer. Die Airline muss aber zumindest Steuern, Flughafengebühren und eingesparte Kosten für Verpflegung und Kerosin komplett zurückzahlen. Das macht oft einen großen Teil des Ticketpreises aus - vor allem, wenn der Reisetag noch weit in der Zukunft liegt.

Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-24 S 152/13) aus dem Jahr 2014 muss eine Fluggesellschaft sogar den gesamten Ticketpreis erstatten, wenn sie nicht nachweisen kann, welche Kosten ihr durch die Stornierung wirklich entstanden sind. Denn die Fluggesellschaften könnten den freigewordenen Platz schließlich weiterverkaufen. Ob die Airline den Nachweis führen kann, muss dann allerdings unter Umständen vor Gericht geklärt werden.

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