Das Reisebüro ist nur der Vermittler

Reisebüro gilt nicht als Veranstalter.

Düsseldorf. Reisebüros sind in aller Regel lediglich Vermittler von Reiseleistungen. Sie sind nicht als Reiseveranstalter anzusehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: Xa ZR 130/08, RRa 2011,29) entschieden. Dies gelte auch, wenn das Reisebüro mehrere einzelne Reiseleistungen nach den Wünschen des Kunden zusammenstellt.

In dem Fall hatte eine Frau bei einem Reisebüro eine kombinierte Flug- und Schiffsreise mit zwei Hotelaufenthalten auf Jamaika gebucht. Diese war nach ihren Wünschen zusammengestellt worden. Auf dem Hinflug wurde der Koffer der Klägerin nicht mitbefördert. Deshalb verlangte sie von dem Reisebüro eine Minderung des Reisepreises und Schadenersatz.

Das Amtsgericht hatte ihr Recht gegeben, das Berufungsgericht die Klage jedoch abgewiesen. Der BGH urteilte abschließend, dass es kein Gesetz gebe, nach dem ein Reisebüro, das einzelne Teile einer Reise zusammenstellt, zwangsläufig als Reiseveranstalter anzusehen ist. Es übernehme lediglich die Tätigkeit eines Vermittlers. Die Klägerin müsse sich deshalb mit ihren Ansprüchen direkt an die Fluggesellschaft wenden.

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