Kreuzfahrten: Gratis-Storno nur für Costa Concordia

Kempten (dpa/tmn) - Haben Urlauber für die kommenden Wochen eine Fahrt mit der havarierten „Costa Concordia“ gebucht, dürfen sie diese kostenlos stornieren. Aber wie sieht es bei den anderen Veranstaltern aus?

Kempten (dpa/tmn) - Haben Urlauber für die kommenden Wochen eine Fahrt mit der havarierten „Costa Concordia“ gebucht, dürfen sie diese kostenlos stornieren. Aber wie sieht es bei den anderen Veranstaltern aus?

Wer mit der „Costa Concordia“ verreisen wollte, darf die Fahrt entweder kostenlos umbuchen oder stornieren. „Der Reiseveranstalter kann mich auf andere Schiffe umbuchen, das muss ich aber nicht annehmen“, erklärt der Reiserechtler Prof. Ernst Führich. Der Kreuzfahrtveranstalter Costa Crociere will nach Angaben eines Sprechers in Kürze genaue Regelungen veröffentlichen. Man werde den Betroffenen alternative Angebote machen.

Gebührenfreies Stornieren steht Kunden dagegen nicht zu, wenn sie eine Reise auf einem anderen Costa-Schiff oder bei einem anderen Veranstalter gebucht haben und nun Bedenken bekommen. Obwohl es nachvollziehbar sei, dass das Geschehen andere Reisende nun verunsichert, leite sich daraus kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung ab, teilt die Verbraucherzentrale Brandenburg mit.

Auch eine Reiserücktrittsversicherung springt in solchen Fällen in der Regel nicht ein. Denn zu den versicherten Risiken gehören üblicherweise zwar Dinge wie eine unerwartete Krankheit - nicht aber plötzliche Angst vor einem Schiffbruch. „In diesem Fall könnte lediglich eine Versicherung einspringen, wenn ein Facharzt Angstzustände bescheinigt“, erklärt Führich. Die Chancen hierfür stünden jedoch schlecht.

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