Kein harmloser Stein: Harte Strafen bei der Ausfuhr

Berlin (dpa/tmn) - Manchmal sieht ein Stein völlig unspektakulär aus - dabei handelt es sich um ein Jahrhunderte altes Objekt. Touristen sollten in Tempeln und antiken Stätten deshalb auf keinen Fall etwas einstecken.

Kein harmloser Stein: Harte Strafen bei der Ausfuhr
Foto: dpa

Die Strafen dafür sind oft hart.

Vielen Touristen dürften die Folgen nicht bewusst sein: Wer auch nur einen Stein aus einem Tempel mitnimmt, riskiert in einigen Ländern drakonische Strafen. Jetzt wurden drei Deutsche in Ägypten zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie Gestein aus der Cheops-Pyramide eingesteckt hatten. Was bei der Ausfuhr von antiken Steinen und Kulturgütern zu beachten ist, erklärt das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen. Eine Übersicht:

Ägypten:In dem Land am Nil befinden sich viele der bedeutendsten Kulturschätze der Erde. Für alle antiken Gegenstände gilt ein „striktes Ausfuhrverbot“ - bei Missachtung drohen hohe Haftstrafen, wie der jüngste Fall gezeigt hat. Wer antike Objekte aus dem Ausland nach Ägypten einführt, darf sie nicht wieder mit nach Hause nehmen, selbst wenn er sie außerhalb Ägyptens legal gekauft hat und dafür auch einen Nachweis vorlegen kann.

Griechenland: Bei unerlaubtem Besitz und der versuchten Ausfuhr archäologischer Gegenstände drohen in Griechenland „hohe Strafen“. Kauf und Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums erlaubt. Das Auswärtige Amt rät, auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitzunehmen.

Türkei: Bis zu zehn Jahre im Gefängnis drohen Touristen in der Türkei, wenn sie „Kultur- und Naturgüter“ erwerben, besitzen oder außer Landes bringen wollen. In der Praxis müssen Urlauber meist mit mehreren Monaten Untersuchungshaft und Kautionszahlungen um die 9000 Euro rechnen. Das gilt selbst in Fällen, bei denen es um alt aussehende Objekte von geringem Wert geht: Der Begriff Antiquitäten wird sehr weit gefasst, erklärt das Außenamt. „Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen.“ Weil ein Laie den Wert eines Objekts nicht abschätzen kann, sollte er grundsätzlich die Finger von Steinen, Münzen oder Fossilien lassen. Eine Ausfuhrgenehmigung erteilt das Kulturministerium sowie einige Museen und Zollstellen.

China: Für Antiquitäten, die im Laufe der chinesischen Geschichte in großer Zahl hervorgebracht wurden, gelten in China strenge Regelungen - je nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. Münzen aus der Zeit vor 1949 zum Beispiel dürfen überhaupt nicht mehr außer Landes gebracht werden. Bei den meisten Antiquitäten ist für die Ausfuhr das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes unverzichtbar.

Thailand: Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten wie Buddhafiguren ist in dem buddhistischen Land mit seinen vielen Tempeln nur mit Genehmigung des Fine Arts Departments erlaubt.

Kambodscha:In dem südostasiatischen Land steht die weltberühmte Tempelanlage Angkor Wat. Auch hier gilt: Finger weg. Wer Teile von Tempeln und Statuen mitnimmt, kann mit „drastischen Geld- oder Haftstrafen“ belegt werden.

Peru:Kulturgüter dürfen in dem Land, wo einst die Inkas regierten, nur mit vorheriger Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde ausgeführt werden. Verstöße werden strafrechtlich geahndet und die Objekte eingezogen.

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