Jeder fünfte Fernzug verspätet: Rechte der Bahnkunden

Berlin (dpa/tmn) - Jeder fünfte Fernzug (IC und ICE) war im Jahr 2011 sechs Minuten oder mehr verspätet. Das ergibt sich aus einer Statistik der Deutschen Bahn. Bahnkunden, die von Verspätungen betroffen sind, sollten ihre Ansprüche kennen.

Hier ein Überblick:

Die Deutsche Bahn hat die Pünktlichkeit ihrer Züge nach eigener Statistik im Jahr 2011 erhöht. Für den Fernverkehr wurde eine Pünktlichkeitsquote von 80,0 Prozent errechnet, im Jahr zuvor waren es 72,4 Prozent, wie die Bahn am Mittwoch (18. Januar) mitteilte. Das heißt: Jeder fünfte Fernzug (IC und ICE) war sechs Minuten oder mehr verspätet. Die Züge des Nahverkehrs kamen laut Statistik 2011 auf eine durchschnittliche Pünktlichkeitsquote von 93,2 Prozent nach 91,5 Prozent im Jahr 2010. Insgesamt verbesserte sich die Quote von 91,0 Prozent (2010) auf 92,9 Prozent (2011). Züge, die einen Bahnhof bis zu 5:59 Minuten nach Fahrplan erreichen, gelten nach Bahn-Definition noch als pünktlich.

Ab einer Verspätung von einer Stunde haben Bahnkunden in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung. So ist es in den Fahrgastrechten der Deutschen Bahn geregelt. Kommt der Zug 60 Minuten oder mehr zu spät am Ziel an, erhalten Fahrgäste 25 Prozent des Ticketpreises zurück, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Keine Entschädigung zahlt die Bahn, wenn sie keine Schuld an der Verspätung trägt und diese unvermeidlich war. Das ist zum Beispiel der Fall bei Unwettern, Streiks oder Brandanschlägen auf Gleise.

Abweichende Regelungen für Entschädigungen gibt es bei Zeitfahrkarten. Ab 60 Minuten Verspätung steht Fahrgästen zum Beispiel beim Schönes-Wochenende-Ticket oder den Ländertickets in der zweiten Klasse pauschal 1,50 Euro zu. Allerdings wird erst eine Entschädigung ab 4 Euro ausgezahlt. Das heißt, dass Karteninhaber mehrere Verspätungen gesammelt einreichen müssen. Bei Zeitkarten im Fernverkehr zahlt die Bahn in solchen Fällen 5 Euro (7,50 Euro in der ersten Klasse), Inhaber der Bahncard 100 erhalten 10 Euro (15 Euro in der ersten Klasse). Der ICE-Sprinter-Aufpreis wird bereits ab 30 Minuten zurückerstattet.

Ist bereits bei Fahrtantritt zu erwarten, dass der Zug mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof eintreffen wird, dürfen Bahnkunden von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.

Die Verspätung sollten sich Reisende entweder vom Zugbegleiter oder am Service-Point im Bahnhof bestätigen lassen. Ein entsprechendes Formular ist bei den Zugbegleitern, an den Infoschaltern, im Reisezentrum oder im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte erhältlich. Zusammen mit der Originalfahrkarte muss es innerhalb von zwölf Monaten entweder im Reisezentrum oder per Post an Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main eingereicht werden.

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