Nur die Korken knallen : Feuerwerk ist in manchen Ländern tabu
Berlin (dpa/tmn) - Für viele Deutsche gehört das Zünden von Raketen und Böllern an Silvester einfach zu. Wer den Jahreswechsel im Ausland verbringt, könnte aber enttäuscht sein: In vielen Urlaubsländern kann oder darf man überhaupt kein Feuerwerk kaufen und somit auch nicht selbst abbrennen.
„In jedem Land gelten andere Regeln“, erläutert Carsten Both, Produktmanager beim Pyrotechnik-Unternehmen Nico Europe. „Urlauber müssen sich vor jeder Silvesterreise informieren, welche Gegenstände abgebrannt werden dürfen.“ Beispiel: Dänemark hat laut dem Experten jegliche Art von Knallkörpern verboten. In Irland ist nur ganz zahmes Feuerwerk der Kategorie F1 erlaubt: „Wunderkerzen und Tischbomben“, nennt Both als Beispiele.
Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien eingeteilt: F1, F2, F3 und F4. Die harmlose Kategorie F1 umfasst Tischfeuerwerk und darf das ganze Jahr über verkauft werden. Mindestalter in Deutschland: zwölf Jahre. F2 umfasst typisches Silvesterfeuerwerk wie Böller mit geringer Gefahr und zur Nutzung im Freien. Mindestalter hierzulande: 18 Jahre. F3 und F4 sind stärker und gefährlicher, man benötigt dafür in Deutschland einen Befähigungsschein.
Die Schwierigkeit: Jedes Land in Europa habe andere Restriktionen in den Bereichen F2 und F3, erklärt Both. Manche Artikelgruppen sind in dem einen Land verboten, im anderen erlaubt. Die EU-Länder können darüber entscheiden. So sagt es die Richtlinie 2013/29/EU. Und auch die Kultur spielt eine Rolle: In Frankreich und Griechenland zum Beispiel sei es schlicht unüblich, dass Privatleute groß knallen und böllern - der Erwerb von Feuerwerk sei entsprechend eingeschränkt.