Es kommt auf die Umstände anTuifly: Schadenersatz für Pauschalreisende?
Potsdam. Wenn der Flug zum Urlaubsort - wie aktuell bei Tuifly - nicht stattfinden kann, sollten Reisende zunächst ihren Veranstalter informieren. Er muss Gelegenheit bekommen, den Mangel zu beheben, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.