Alle Reise-Artikel vom 20. September 2016
Diese Betrugsmaschen sollte man kennen
Diese Betrugsmaschen sollte man kennen

Diese Betrugsmaschen sollte man kennen

Berlin (dpa/tmn) — Ein Tourist kennt das Land, in dem er sich befindet, oft bestenfalls aus dem Reiseführer. Er ist also ein leichtes Ziel für Betrüger und Abzocker aller Art. Welche gängigen Maschen es im Ausland gibt, erklären Reiseprofis.

Zwei neue Schiffe für Hamburg im Sommer 2018
Zwei neue Schiffe für Hamburg im Sommer 2018

Zwei neue Schiffe für Hamburg im Sommer 2018

Hamburg (dpa/tmn) - Zwei große neue Kreuzfahrtschiffe werden im Sommer 2018 von Hamburg aus im Einsatz sein. Wie die Reederei MSC angekündigt hat, wird der Neubau „MSC Meraviglia“ für eine Saison in der Hansestadt an der Elbe stationiert.

Liesemers „Lexikon der Phantominseln“
Liesemers „Lexikon der Phantominseln“

Liesemers „Lexikon der Phantominseln“

Hamburg (dpa) - Wer hätte gedacht, dass der amerikanischen Unabhängigkeit ein Irrtum über die Grenze der Vereinigten Staaten zugrunde liegt. Ihr Verlauf, heißt es im Friedensvertrag nach dem Krieg gegen die britischen Kolonialherren, werde „durch den Oberen See nördlich der Inseln Royal & Phélipeaux“ markiert.

Street-Art-Safari durch das südafrikanische Durban
Street-Art-Safari durch das südafrikanische Durban

Street-Art-Safari durch das südafrikanische Durban

Durban (dpa/tmn) - Iain Robinson hat eine Abneigung gegen klinisch saubere Ausstellungsräume. „Eine Galerie ist wie ein Zoo“, sagt der 34-Jährige. Die Beziehung zwischen Werk und Betrachter sei vorgegeben.

Wandern im Naturpark Schwalm-Nette
Wandern im Naturpark Schwalm-Nette

Wandern im Naturpark Schwalm-Nette

Brüggen (dpa) - Wenn die Abenddämmerung anbricht, erwacht die Natur an der Schwalm zum Leben. „Schauen Sie mal zum Himmel: Dort kreist der Rote Milan“, sagt Wanderführer Bernd Nienhaus. Fast fünf Stunden ist die kleine Gruppe an diesem Tag im Naturpark Schwalm-Nette unterwegs.

Entschädigung für Flugverspätung
Entschädigung für Flugverspätung

Entschädigung für Flugverspätung

Rostock (dpa/tmn) - Bei massiven Flugverspätungen steht Reisenden meistens eine Ausgleichszahlung der Fluggesellschaft zu. Das gilt auch dann, wenn der Grund für die Verspätung die Beschädigung des Flugzeugs durch ein Fahrzeug des Flughafenbetreibers war.