Codeshare-Flüge: Ausführende Airline muss Ausgleich zahlen
Berlin (dpa/tmn) - Bei der Verspätung eines Codeshare-Fluges muss die ausführende Fluggesellschaft die Entschädigung bezahlen. Dabei handelt es sich um diejenige Airline, die Flugzeug und Bordpersonal zur Verfügung stellt.