Was bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen erlaubt ist
Potsdam (dpa/tmn) - Das Sicherheitspersonal am Flughafen darf das Gepäck des Reisenden ausgiebig inspizieren und sogar fordern, elektronische Geräte einzuschalten. Wer sich weigert, hat Pech - und darf nicht fliegen.