BGH weist Klage gegen Flugverspätungen ab
Karlsruhe (dpa) - Flugpassagiere können bei Verspätungen ab drei Stunden eine Ausgleichszahlung von ihrer Fluggesellschaft verlangen. Jetzt stellt der BGH aber klar: Das Unternehmen muss nur dann zahlen, wenn es die Verspätung selbst zu verantworten hat.