Bei verspäteten Flügen wegen Schnee auf Entschädigung bestehen
Hannover/München (dpa/tmn) - Flugpassagiere sollten bei Verspätungen wegen Eis und Schnee auf Ausgleichszahlungen bestehen. Rechtsanwalt Paul Degott aus Hannover rät, sich nicht vorschnell von den Fluggesellschaften mit dem Hinweis auf höhere Gewalt abspeisen zu lassen.