Wohn-Riester nutzt vor allem jungen Familien

Bauherren können mit der Altersvorsorge teilweise ihr Eigenheim finanzieren.

Düsseldorf. Seit diesem Jahr kann man seinen Neubau mit Wohn-Riester teilfinanzieren. Da diese Form neu ist, hatten unsere drei Experten, Nicola Kulas, Finanzierungsexperte, Thomas Teske, Honorarberater für die angewandte Bau- und Gewerbefinanzierung und Bernd Holler, Steuerberater, Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf, bei unserer Telefonaktion viel zu tun. Hier die häufigsten Fragen:

Nur Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung können diese Form der Altersvorsorge in Anspruch nehmen.

Man nutzt den Riester-Vertrag für einen Teil der Baufinanzierung. Der Nutzer zahlt monatlich vier Prozent seines Bruttojahreseinkommens aus dem vergangenen Jahr, maximal 2.100 Euro, auf das sogenannte Wohnförderkonto. Der Staat beteiligt sich folgendermaßen: Die Grundzulage beträgt 154 Euro für Alleinstehende und das Doppelte für Verheiratete. Wobei jeder Ehepartner einen eigenen Vertrag benötigt. Für jedes Kind gibt es pro Jahr 185 Euro zusätzlich, für ab 2008 und später Geborene gibt es 300 Euro. Diese Beträge werden für die Sondertilgung benötigt.

Diese Zahlungen für die Finanzierung des eigenen Hauses sind anfänglich steuerfrei. Laut Experten ist Wohn-Riester eine nicht zu unterschätzende Säule in der Finanzierung eines selbstgenutzten Hauses. Man kann das Geld auch ab dem 50. Lebensjahr für den Einkauf in ein Altersruhestift nutzen.

Die Förderung ist nicht frei verwendbar, das heißt Bauherren können das Geld nicht für die Sanierung oder den Umbau ihres Hauses nutzen. Man kann damit nur einen Neubau oder einen Hauskauf finanzieren. Der Besitzer darf das Objekt nur selbst nutzen.

Zudem ist ab dem 65. Lebensjahr der Betrag auf dem Wohnförderkonto steuerpflichtig im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung. Verstirbt der Bauherr allerdings vorzeitig, müssen die Erben die Steuerlast der restliche Summe des noch nicht besteuerten Wohnförderkontos tragen.

Der Bauherr muss das Geld spätestens nach einem Jahr wieder in einen selbstgenutzte Immobilie investieren.

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